01
Was dem Wirbler zusetzt
Das Gas, das oben aus dem Hochofen kommt, ist voller Staub. Bevor es weitergenutzt werden kann, wird es gereinigt. In der ersten, groben Stufe scheidet ein Zyklon den groben Staub ab – im Hüttenwerk heißt er Wirbler.
Das Gas tritt mit hoher Geschwindigkeit ein, der Staub wird an die Wand geschleudert. Deshalb ist die Innenwand mit einer Verschleißauskleidung oder Ausmauerung geschützt. Besonders beansprucht sind die Einbauten, an denen das Gas umgelenkt wird.
Belege: 1, 2, 3
02
Wer zuständig ist und was vor dem Einstieg gilt
Der Betreiber verantwortet Gefährdungsbeurteilung, Absperrung und wiederkehrende Prüfungen. Die DGUV Regel 109-601 „Branche Erzeugung von Roheisen und Stahl“, die die BGHM für Hüttenwerke anbietet, nennt Staubabscheider und Gichtgasreinigungsanlagen ausdrücklich. Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen an Hochöfen und das Befahren von Bunkern und Kanälen zählt sie zu den gefährlichen Arbeiten, oft im Rahmen der Instandhaltung; bei Fremdfirmen bestätigt auch deren Verantwortlicher die Maßnahmen. Gichtgas enthält Kohlenmonoxid, und auch aus abgelagertem Staub kann es ausgasen. Bei Betriebsstörungen können explosionsfähige Gasgemische entstehen.
Wer einsteigt, braucht deshalb einen Erlaubnisschein, in dem das Ergebnis des Freimessens steht; dazu kommen Absperren, Warngerät und Atemschutz. Arbeiten in Zyklonen gelten als Arbeiten in engen Räumen.
Ist die Havarie ein Versicherungsfall, kommt der Versicherer hinzu. Was gilt, regelt der Vertrag; die GDV-Musterbedingungen etwa der Feuerversicherung sehen vor, ein Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, wenn es sich vor der Besichtigung verändern muss, und nennen Fotos als Beispiel. Ob Aufnahmen aus dem Wirbler dafür genügen, klärt der Betreiber vorab mit seinem Versicherer; mehr unter Inspektionsbericht Versicherung. Welche Schriften für Hüttenwerke gelten, ordnet Regelwerk Inspektion ein.
Der Inspektionsbericht ersetzt weder den Erlaubnisschein noch eine Prüfung. Er liefert Bild und Geometrie für diese Schritte.
Belege: 4, 5, 10
03
Wie der Wirbler klassisch geprüft wird – und was die Drohne beiträgt
Ausbrüche, Fugen, fehlende Steine und Ablagerungen sind Sichtbefunde. Dafür reicht der Blick auf die Oberfläche. Abklopfen und Wanddickenmessung mit Ultraschall dagegen brauchen Zugang am Bauteil.
Eine Laseraufnahme zeigt das Profil der Auskleidung. Verglichen mit einer früheren Aufnahme wird sichtbar, wo sie abgetragen ist. Die LiDAR-Punktwolke der Drohne liefert eine solche Aufnahme gleich mit.
Die Drohne nimmt den Wirbler ohne Einstieg auf, und die Aufnahme dauert Stunden statt Tage oder Wochen. Die Drohne liefert zuerst die Übersicht über die ganze Ausmauerung; abgeklopft und gemessen wird danach nur an den Stellen, die die Aufnahmen zeigen. Freimessen dient dem Schutz der Personen im Wirbler; weil für die Aufnahme niemand einsteigt, entfällt es für Personen. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf, denn die Elios 3 ist nicht ATEX-zertifiziert. Die Begründung steht unter Befahren vermeiden. Bewertung und Reparaturumfang legen Betreiber und Feuerfestbauer fest.
Belege: 6, 7, 8, 9
04
Wie instand gesetzt wird – und warum die Aufnahme den Stillstand stützt
Ausgebessert oder neu zugestellt wird die Auskleidung von einem Feuerfestbauer, mit Steinen, Feuerbeton oder Spritzmassen. Den Umfang legen Betreiber und Feuerfestbauer fest.
Zugänglich ist der Wirbler nur, wenn er vom Gas abgesperrt ist, meist im Stillstand des Hochofens.
Wer vorher weiß, wo die Auskleidung verschlissen ist, kann Material und Fachfirma rechtzeitig planen. Feuerfestbauer und andere Industriedienstleister, die den Stillstand für den Betreiber vorbereiten, kennen den Arbeitsumfang dann zu Beginn des Stillstands, und mit den Aufnahmen des letzten Stillstands schon vor dem nächsten Abstellen; mehr unter Drohneninspektion für Industriedienstleister. Und wer bei jedem Stillstand an denselben Stellen aufnimmt, macht den Verschleiß über die Jahre vergleichbar.
Belege: 4, 5, 7