Muss für die Inspektion jemand in den Behälter?
Nein. Der Pilot bleibt am Mannloch und steuert über Livebild und 3D-Karte, in den Behälter fliegt nur die Drohne im Schutzkäfig.
Ablauf ›
Arbeitssicherheit
In Behälter, Silo oder Kanal einsteigen, an der Wand klettern – nur für eine Inspektion? Die Drohne fliegt, der Pilot bleibt außerhalb. Jeder Schaden kommt mit Foto und Stelle, so planen Sie spätere Arbeiten sicher.
Die Drohne statt Einstieg
Die Elios 3 fliegt im Schutzkäfig durch das Mannloch und bringt ihr eigenes Licht mit; der Pilot bleibt am Zugang und steuert über Livebild und 3D-Karte. So erreicht sie hohe Wände, Decken und Einbauten ohne Gerüst, Kletterer oder Seilzugang. Für die Inspektion muss niemand in den engen Raum – und niemand von dort gerettet werden.

Misst zehnmal pro Sekunde rundum die Entfernung zu jeder Oberfläche, auch nach oben und unten. Daraus entsteht die Punktwolke – und die Drohne weiß ohne GPS, wo sie ist.
4K-Video und Einzelbilder. Jedes Foto bekommt seine Aufnahmeposition in der Punktwolke.
LED-Beleuchtung mit bis zu 16.000 Lumen (Herstellerangabe), mit Staubmodus – für Bilder auch im dunklen Innenraum.
Kohlefaser rund um die Rotoren. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten gehören zum normalen Betrieb, die Drohne fliegt weiter.
Was HSE und Betreiber wissen wollen
Kurz beantwortet, ausführlich weiter unten. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt bei Ihnen – wir liefern die Informationen dafür.
Nein. Der Pilot bleibt am Mannloch und steuert über Livebild und 3D-Karte, in den Behälter fliegt nur die Drohne im Schutzkäfig.
Ablauf ›Nein. Für die Inspektion braucht es kein Gerüst, keine Kletterer und keinen Kran. Die DGUV schreibt selbst, dass sich mit Drohnen riskante Arbeitseinsätze vermeiden lassen.
Absturz ›Für Personen ja, weil für die Inspektion niemand einsteigt. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf. Wir führen keine Freimessung durch.
Inspektion ohne Freimessung ›Die des Personeneinstiegs: Sauerstoffmangel und Gefahrstoffe, Verschütten, Absturz im Behälter, erschwerte Rettung. Für spätere Arbeiten mit Personen bleiben sie bestehen.
Gefährdungen ›Jeder Schaden mit Foto und Lage am Bauteil, also Höhe, Winkel und Abschnitt. Damit klären Sie Arbeitsumfang, Zugänge und Rettung, bevor jemand einsteigt oder ein Gerüst gestellt wird.
Was im Bericht steht ›Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein, Freimessen vor Arbeiten mit Personen, die Freigabe im Ex-Bereich und die vorgeschriebenen Prüfungen. Der Bericht ist die Informationsgrundlage dafür.
Was beim Betreiber bleibt ›
Auswertung: Punktwolke und Kamerabild aus dem Drohnenflug nebeneinander.
Was im Bericht steht
Die DGUV Information 209-015 gliedert sichere Instandhaltung in Planung, Durchführung und Nachbereitung. Beim Einsatz von Fremdfirmen sind vorab Arbeitsumfang, vorbereitende Arbeiten des Auftraggebers wie Entleeren und Absperren, gegenseitige Gefährdungen und das Rettungskonzept zu klären und schriftlich festzuhalten. Hochgelegene Arbeitsplätze, Behälter, Silos und enge Räume stellen das Rettungskonzept vor besondere Herausforderungen (Quelle).
Wir liefern Informationen für die Planung sicherer Arbeiten: wo der Schaden sitzt, wie er aussieht und wie der Raum um ihn herum beschaffen ist – bevor der erste Mensch einsteigt. Über die Jahre zeigt der Zustandsvergleich, wo sich etwas verändert. So planen Sie die nächste Revision vorausschauend und sichern die Betriebsfähigkeit Ihrer Assets.
Projektbeispiele
Inneninspektionen aus unseren Projekten, anonymisiert – je mit Aufnahmen, Punktwolke und Bericht.
Vergleich
| Mit Einstieg | Per Drohne | |
|---|---|---|
| Personen im Behälter | Einstieg nach DGUV Regel 113-004 mit Erlaubnisschein, Aufsichtführendem, Sicherungsposten und meist Freimessen | Für die Inspektion steigt niemand ein; der Pilot bleibt am Zugang |
| Hohe Wände, Decken, Tragwerke | Gerüst, Hubsteiger oder Seilzugang | Die Drohne fliegt an die Stelle, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran |
| Rettung | Durch eine Öffnung, die oft gerade groß genug zum Einsteigen ist – schwierig oder unmöglich | Wo niemand einsteigt, muss für die Inspektion niemand geborgen werden |
| Dauer der Inspektion | Tage oder Wochen mit Gerüst und Befahren | Stunden; ein geplanter Stillstand reicht für viele Anlagen |
Wanddicken, Dichtheit und was unter Belägen oder Wasser liegt, klären ergänzende Verfahren. Sobald Menschen für Reparatur, Reinigung oder Umbau hinein müssen, gelten Erlaubnisschein, Sicherungsposten und Freimessen weiter – das Freimessen führt der Betreiber mit seiner fachkundigen Person durch, nicht wir.

Einstiegsöffnung in einer Silodecke: groß genug zum Einsteigen, eng für eine Rettung.
Ausgangslage
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) zählt das Arbeiten in Behältern und engen Räumen zu den gefährlichsten Tätigkeiten der Wirtschaft. Gemeint sind ausdrücklich auch Inspektionen, nicht nur Reparatur, Wartung und Reinigung (Quelle). Die DGUV Regel 113-004 sieht es genauso: Als Arbeiten gelten dort alle Tätigkeiten, bei denen sich Personen im Behälter aufhalten, Inspektionsarbeiten eingeschlossen. Schon das Hineinbeugen zählt dazu (Quelle).
Enge Räume sind nicht nur Tanks und Silos. Die DGUV Information 209-015 zur Instandhaltung nennt Tanktassen, Gruben, Schächte, Kanäle, Hohlräume von Bauwerken und Maschinen sowie Kastenträger von Brücken und Kranen. Typisch sind Enge, zu wenig Luftaustausch, erstickende Gase, ein erschwerter Zugang und eine erschwerte Rettung (Quelle). Die BG RCI weist darauf hin, dass Behälteröffnungen oft gerade groß genug zum Einsteigen sind – die Bergung eines Verletzten durch dieselbe Öffnung kann schwierig oder unmöglich sein (Quelle).
Dazu kommt die Höhe: Instandhaltung findet häufig an hochgelegenen Arbeitsplätzen statt, an Wänden, Decken und Tragwerken. Für eine Inspektion heißt das klassisch Gerüst, Hubsteiger oder Seilzugang.
Einordnung
Vier Kapitel nach den Schriften der DGUV und der BG RCI. Die Nummern verweisen auf die Quellen am Ende der Seite.
Die DGUV Regel 113-004 zeigt an Silo und Behälter, womit Personen im engen Raum rechnen müssen, und gliedert ihre Schutzmaßnahmen danach. Auch die staatliche Technische Regel TRBS 1112 zur Instandhaltung nennt Arbeiten in Druckbehältern, Silos, Kanälen und Rohrleitungen als besondere Gefährdung, etwa durch Sauerstoffmangel oder Gärgase. Sie verlangt dafür ein Freigabeverfahren mit Arbeitserlaubnis, Sicherungsposten und Rettungsmitteln vor Ort. Das gilt für jede Arbeit, bei der Menschen hinein müssen. Für die Inspektion per Drohne gilt bei jedem Punkt dasselbe: Im Raum ist kein Mensch, sondern die Drohne im Schutzkäfig. Was das je Gefährdung heißt:
Wegen des hohen Gefährdungspotenzials empfiehlt die DGUV Regel 113-004, immer zu prüfen, ob sich Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen vermeiden lassen. Als Beispiel nennt sie Inspektionen mittels Kameratechnik.
Die DGUV Information 209-015 zur Instandhaltung (Ausgabe 2026) wiederholt den Grundsatz für enge Räume. In der Rangfolge der Schutzmaßnahmen nennt sie ausdrücklich Messtechnik, Kamerasysteme und Multikopter: Damit lassen sich Vorgänge aus sicherer Entfernung beobachten und beurteilen, statt in den Gefahrenbereich einzugreifen.
Die DGUV Information 213-055 zu Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren, herausgegeben von der BG RCI, beginnt mit demselben Gedanken: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten überhaupt. Deshalb ist in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob sie wirklich erforderlich sind. Als Alternative ohne Einstieg nennt sie Inspektionen mittels Kameratechnik. Und sie erinnert daran, dass die Rettung einer hilflosen Person aus einem Behälter häufig unterschätzt wird.
Derselbe Grundsatz gilt in Großbritannien. Der Verhaltenskodex L101 der Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) gibt Vorrang, Arbeit in engen Räumen zu vermeiden: Niemand soll einsteigen, wenn sich die Arbeit ohne Einstieg gründlich erledigen lässt, ausdrücklich auch keine Beschäftigten von Fremdfirmen. Als Beispiele nennt er unter anderem Kameraüberwachung und Fernsichtprüfung, Letztere aber nur, wenn sie dieselben Ergebnisse und dieselbe Sicherheit liefert wie ein Einstieg. Deshalb sagen wir offen, was die Drohne nicht erfasst, etwa Wanddicken und verdeckte Flächen (Grenzen). Auch ein Arbeitskreis der NAMUR, der Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie, nennt in einem Positionspapier von 2023 das Befahren beengter Räume als einen Grund, Inspektionsaufgaben an Roboter zu geben. Gemeint sind dort Inspektionsroboter allgemein, keine bestimmte Drohne.
Die Schriften empfehlen, die Vermeidung zu prüfen. Sie schreiben keine Drohne vor. Die Inspektion per Drohne ist ein Weg, diese Prüfung für die Inspektion selbst mit „vermeidbar“ zu beantworten. Für Reparatur, Reinigung oder Umbau mit Personen gilt die Regel weiter.
Absturz gehört laut DGUV zu den tödlichsten Unfallgefahren. Nach der DGUV-Statistik für 2024 gingen 53 der 218 tödlichen Arbeitsunfälle im Betrieb (abhängig Beschäftigte und Unternehmer, ohne Straßenverkehr) auf einen Absturz zurück, fast ein Viertel. Für 2026 setzt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) einen Schwerpunkt auf Absturzunfälle. Die DGUV schreibt selbst: Technische Innovationen können gefährliche Situationen im Vorfeld ausschließen, mit Drohnen lassen sich riskante Arbeitseinsätze vermeiden.
In der Instandhaltung haben technische und kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer Vorrang vor der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Die BG BAU setzt in einem Fachbeitrag zur Maßnahmenhierarchie noch eine Stufe davor: Vorrang hat die Substitution, also eine Tätigkeit so zu gestalten, dass niemand in den Gefahrenbereich muss. Als Beispiele nennt sie Kamerasysteme für Inspektionen und Drohnen für Inspektionen und Aufmaße. Der Beitrag bezieht sich auf den Bau und versteht die Hierarchie als Vorschlag von Fachleuten. Ob besondere Zugänge wie Arbeitsbühnen oder Gerüste nötig sind und ob Absturzgefahren bestehen, prüft die Gefährdungsbeurteilung vor den Arbeiten.
Für die Inspektion einer hohen Wand, einer Hallendecke oder eines Tragwerks braucht es mit der Drohne kein Gerüst, keine Kletterer und keinen Kran. Der Pilot bleibt am Zugang, die Drohne fliegt an die Stelle.
Freimessen heißt: Gefahrstoffkonzentration oder Sauerstoffgehalt im Behälter ermitteln, um festzustellen, ob die Atmosphäre ein gefahrloses Arbeiten erlaubt. Die Gefährdungsbeurteilung klärt, ob es nötig ist, in den meisten Fällen ist es das. Beauftragt werden dürfen nur fachkundige Personen. Die BG RCI beschreibt das Freimessen als Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit, zum Schutz der im Behälter tätigen Personen.
Daraus folgt unsere Schlussfolgerung, die Regel sagt das nicht wörtlich: Für die Inspektion per Drohne steigt niemand ein. Das Freimessen für Personen entfällt – eine Inspektion ohne Freimessung.
Zwei Grenzen gehören dazu. Weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert: Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf; eine explosionsfähige Atmosphäre muss für den Flug ausgeschlossen sein. Und sobald Menschen hinein müssen, etwa zur Reparatur, gilt das Freimessen für sie wie bisher. Wir führen keine Freimessung durch – sie bleibt beim Betreiber und seiner fachkundigen Person.
Was Inspectomatic beiträgt
Ihre Arbeitssicherheit bekommt dieselben Informationen wie Ihre Instandhaltung. Grundlagen zu Ablauf und Bericht: Ablauf der Drohneninspektion.
Sie nennen uns Anlage, Zugang und Anlass. Freigabe, Ex-Bereich und was vorab entleert, abgesperrt und gesichert wird, legen Sie als Betreiber fest. Wir stimmen Termin und Ablauf darauf ab.
Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung. Der Pilot steuert von außen, bei erhöhtem Risiko fliegt die Drohne am Seil. Stunden statt Tage oder Wochen, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran.
Wir werten Video, Fotos und LiDAR-Punktwolke aus. Jeder Befund steht mit Foto und Lage im Inspektionsbericht, dazu der Hinweis, welche Bereiche die Daten nicht abdecken.
Mit dem Bericht klären Sie Arbeitsumfang, Zugänge und Rettung, bevor jemand einsteigt oder ein Gerüst gestellt wird – Gerüst nur dort, wo es gebraucht wird.


Helm und Auffanggurt gehören zu unserer Ausrüstung. Zugänge und Absturzsicherung für spätere Arbeiten legt der Betreiber fest.
Abgrenzung
Die Inspektion per Drohne vermeidet den Einstieg für die Inspektion. Sie nimmt Ihnen keine Pflicht ab. Der Inspektionsbericht ist kein Erlaubnisschein, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Arbeitsfreigabe – er ist die gemeinsame Informationsgrundlage für Instandhaltung, Fremdfirmen und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wie wir mit Fremdfirmen zusammenarbeiten, steht unter Drohneninspektion für Industriedienstleister.
Dieselben Aufnahmen halten den Zustand mit Datum und Lage fest. Das hilft auch gegenüber dem Versicherer: Der Zustand im Behälter ist belegt, ohne dass jemand dafür eingestiegen ist. Ob ihm das als Nachweis reicht, klären wir vorher an seiner Anforderung – mehr unter Inspektionsbericht Versicherung. Welche Schriften von DGUV, Berufsgenossenschaften, Verbänden und Versicherern wir für diese Seite gelesen haben, zeigt die Übersicht Regelwerk Inspektion.
Anlagen
Silo und Bunker werden klassisch von oben befahren, über Schüttgut und Anbackungen. In Tank und Behälter führt der Weg durchs Mannloch, im Kessel an hohe Wände im Feuerraum. Kanäle und Schächte zählt die DGUV ausdrücklich zu den engen Räumen. Für Wärmekraftwerke nennt die DGUV Regel 103-009, auf die die BG ETEM verweist, Feuerräume, Elektrofilter, Rauchgaskanäle, Bunker und Silos als Anlagenteile mit Absturzgefahr beim Befahren (Quelle). In Hallen liegen Decke, Kranbahn und Tragwerk in der Höhe. Auf jeder dieser Seiten steht, was der Bericht für die Anlage zeigt.
Grenzen und Einwände
Nein. Der Pilot bleibt am Mannloch bzw. am Zugang und steuert die Drohne über Livebild und 3D-Karte, ein Kollege steht direkt daneben. In den Behälter fliegt nur die Drohne im Schutzkäfig. Damit muss für die Inspektion niemand einsteigen, auch nicht im Seilzugang. Für Arbeiten, bei denen danach Menschen hinein müssen, gilt die DGUV Regel 113-004 unverändert, mit Erlaubnisschein, Aufsichtführendem und Sicherungsposten.
Weil Freimessen dem Schutz von Personen im Behälter dient. Die DGUV Regel 113-004 beschreibt es als Ermittlung von Gefahrstoffkonzentration und Sauerstoffgehalt, damit Personen dort gefahrlos arbeiten können. Steigt für die Inspektion niemand ein, entfällt das Freimessen für Personen. Das ist unsere Schlussfolgerung, die Regel sagt es nicht wörtlich. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf. Vor späteren Arbeiten mit Personen wird freigemessen wie bisher. Begründung und Grenzen
Nein. Wir führen keine Freimessung durch, weder Kopterflug noch Inspectomatic. Freimessen gehört zur Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, und damit beauftragt werden dürfen nur fachkundige Personen. Die Drohne ist kein Gasmessgerät und liefert keine Aussage über die Atmosphäre im Behälter. Sie erfasst Video, Fotos und eine LiDAR-Punktwolke der Oberflächen. Ob die Atmosphäre den Flug zulässt, klären Sie vorab mit Ihrer Arbeitssicherheit.
Das klärt der Betreiber vorab. Weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert. Im Ex-Bereich muss deshalb eine explosionsfähige Atmosphäre für den Flug ausgeschlossen sein, und die Freigabe Ihres Betriebs muss vorliegen. Explosionsschutz und Ihre Freigabeverfahren bleiben bestehen. Nennen Sie uns bei der Anfrage, ob und wie die Anlage eingestuft ist. Dann stimmen wir mit Ihnen und Ihrer Arbeitssicherheit ab, unter welchen Bedingungen der Termin möglich ist.
Nein. Der Inspektionsbericht ist kein Erlaubnisschein, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Arbeitsfreigabe. Er ist die Informationsgrundlage, auf der Ihre Arbeitssicherheit diese Dokumente erstellt: wo der Schaden sitzt, wie der Raum aussieht, welche Einbauten im Weg sind. Für das Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen schreibt die DGUV ein Erlaubnisscheinverfahren vor. Das bleibt beim Betreiber, ebenso die Gefährdungsbeurteilung für den Drohnenflug selbst.
Nein. Die DGUV Regel 113-004 und die DGUV Information 209-015 empfehlen, immer zu prüfen, ob sich Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen vermeiden lassen. Als Beispiel nennen sie Kameratechnik, die 209-015 nennt in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen auch Multikopter. Eine bestimmte Technik schreiben sie nicht vor. Die Inspektion per Drohne ist ein Weg, diese Prüfung für die Inspektion selbst mit „vermeidbar“ zu beantworten. Grundsatz
Indem für die Inspektion niemand in die Höhe muss. Hohe Wände, Hallendecken, Kranbahnen und Tragwerke erreicht die Drohne ohne Gerüst, Kletterer oder Kran, der Pilot bleibt am Zugang. Absturz gehört laut DGUV zu den tödlichsten Unfallgefahren, und die DGUV schreibt, dass sich mit Drohnen riskante Arbeitseinsätze vermeiden lassen. Für die spätere Reparatur in der Höhe bleibt die Absturzsicherung Aufgabe der Planung, der Bericht zeigt, wo sie gebraucht wird.
Ja, als Informationsgrundlage. Die DGUV Information 209-015 verlangt bei Fremdfirmen, Arbeitsumfang, vorbereitende Arbeiten und das Rettungskonzept vorab zu klären. Der Bericht zeigt Ihrer Arbeitssicherheit die Stelle der Reparatur mit Foto und Lage, Video und Punktwolke zeigen Öffnungen, Einbauten und Höhen im Raum. So wissen Sie vor dem ersten Einstieg, wohin die Arbeit führt. Das Rettungskonzept selbst legen Sie fest.
Die Aufnahme vor Ort dauert Stunden statt Tage oder Wochen, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran. Die Inspektion findet im Stillstand statt, der Stillstand bleibt aber kurz, und ein geplanter Stillstand reicht für viele Anlagen. Wer die Aufnahme an den Anfang der Revision legt, kennt den Arbeitsumfang früh und plant Zugänge und Rettung, bevor die Fachfirmen anfangen. Den Termin stimmen wir auf Ihren Stillstandplan ab.
Das Risiko beurteilen wir vor jedem Einsatz. Aus der Risikobeurteilung folgt, ob die Drohne frei fliegt oder bei erhöhtem Risiko am Seil. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten fängt der Schutzkäfig ab, die Drohne fliegt weiter. Für die Inspektion besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nennen Sie uns bei der Anfrage Einbauten und Engstellen, die Sie kennen. Dann planen wir den Drohnenflug darauf.
Eine Öffnung ab DN 600 genügt, ein vorhandenes Mannloch reicht. Die Elios 3 ist nach Herstellerangabe 48 cm breit und 38 cm hoch und fliegt im Schutzkäfig aus Kohlefaser. Die BG RCI weist darauf hin, dass Mannlöcher oft gerade groß genug zum Einsteigen sind, eine Rettung durch sie aber schwierig sein kann. Genau dort spielt die Drohne ihren Vorteil aus: Durch die Öffnung fliegt sie, der Mensch bleibt außerhalb.
Sie erfasst sichtbare Oberflächen. Wanddicken, Dichtheit, die Atmosphäre im Behälter und was unter Belägen oder Wasser liegt, bestimmt sie nicht, dafür braucht es ergänzende Verfahren. Verdeckte Flächen hinter Einbauten weist der Bericht als Lücke aus. Im Ex-Bereich fliegt sie nur, wenn der Betreiber eine explosionsfähige Atmosphäre ausgeschlossen hat. Die Bewertung der Schäden und die vorgeschriebenen Prüfungen bleiben bei befähigten Personen und Sachverständigen.
Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht, die Inspectomatic GmbH gehört zur Kopterflug Holding. Kopterflug inspiziert seit 2017 Industrieanlagen per Drohne, immer im Zweierteam mit geschulten Piloten. Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung. Den Bericht mit jedem verorteten Befund öffnen Sie im Browser.
Für Anlagen, in denen klassisch befahren oder in der Höhe gearbeitet wird: Silos und Bunker, Tanks und Behälter, Kessel, Kanäle und Schächte, Hallen mit Decke und Tragwerk. Die DGUV Information 209-015 zählt zu den engen Räumen auch Gruben, Tanktassen, Hohlräume von Bauwerken und Kastenträger. Ob eine Anlage passt, hängt von Öffnung, Einbauten und Ex-Einstufung ab. Nennen Sie uns Anlage und Zugang, dann sagen wir es Ihnen vor dem Angebot. Anlagen

Bei erhöhtem Risiko fliegt die Drohne am Seil.
Vorbereitung
Für ein Angebot genügen drei Angaben: Anlage, Zugang und Anlass. Freigabe, Ex-Einstufung und den Zustand der Anlage klären wir im Ablauf gemeinsam mit Ihrer Arbeitssicherheit. Freimessen für Personen entfällt, weil niemand einsteigt – im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf.
Wer zu Ihnen kommt



Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.
Geschulte Piloten. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung.
Wir kommen zu Ihrer Anlage. Drohnen und Ausrüstung bringen wir mit.
Ihre Aufnahmen werden ohne Cloud verarbeitet. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Nennen Sie uns Anlage, Zugang und Anlass – und was Ihre Arbeitssicherheit vorab wissen möchte. Das klären wir vor dem Angebot.
Erstberatung: 30 Minuten per Google Meet, Termin direkt wählen.


E-Mail: info@inspectomatic.de
Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot.
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