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Industrielle Drohneninspektion Kostenlose ErstberatungErstberatung
Zweierteam mit Schutzhelm auf einer Anlagenbühne: der Pilot sitzt mit Fernsteuerung und Livebild auf dem Transportkoffer, der Kollege führt die Drohne im Schutzkäfig ins Mannloch

Arbeitssicherheit

Befahren vermeiden mit Drohnen­inspektion

In Behälter, Silo oder Kanal einsteigen, an der Wand klettern – nur für eine Inspektion? Die Drohne fliegt, der Pilot bleibt außerhalb. Jeder Schaden kommt mit Foto und Stelle, so planen Sie spätere Arbeiten sicher.

Die Drohne statt Einstieg

So inspiziert die Elios 3 Ihren Behälter, ohne dass jemand einsteigt

Die Elios 3 fliegt im Schutzkäfig durch das Mannloch und bringt ihr eigenes Licht mit; der Pilot bleibt am Zugang und steuert über Livebild und 3D-Karte. So erreicht sie hohe Wände, Decken und Einbauten ohne Gerüst, Kletterer oder Seilzugang. Für die Inspektion muss niemand in den engen Raum – und niemand von dort gerettet werden.

Die Elios 3 von vorn: Drohne im kugelförmigen Schutzkäfig aus Kohlefaserstreben, oben der LiDAR-Kopf, vorn Kamera und LED-Leuchten
Bild: Flyability
  1. LiDAR-Kopf

    Misst zehnmal pro Sekunde rundum die Entfernung zu jeder Oberfläche, auch nach oben und unten. Daraus entsteht die Punktwolke – und die Drohne weiß ohne GPS, wo sie ist.

  2. Kamera

    4K-Video und Einzelbilder. Jedes Foto bekommt seine Aufnahmeposition in der Punktwolke.

  3. Eigenes Licht

    LED-Beleuchtung mit bis zu 16.000 Lumen (Herstellerangabe), mit Staubmodus – für Bilder auch im dunklen Innenraum.

  4. Schutzkäfig

    Kohlefaser rund um die Rotoren. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten gehören zum normalen Betrieb, die Drohne fliegt weiter.

  • Eine Öffnung ab DN 600 genügt, das vorhandene Mannloch reicht
  • Der Pilot bleibt außerhalb, ein Kollege steht direkt daneben
  • Bei erhöhtem Risiko am Seil, leichte Kontakte fängt der Schutzkäfig ab
  • Keine Arbeit in der Höhe für die Inspektion: kein Gerüst, keine Kletterer, kein Kran
Industrie-LiDAR-Drohne Elios 3 ›

Was HSE und Betreiber wissen wollen

Befahren vermeiden: welche Gefährdungen für die Inspektion entfallen

Kurz beantwortet, ausführlich weiter unten. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt bei Ihnen – wir liefern die Informationen dafür.

Muss für die Inspektion jemand in den Behälter?

Nein. Der Pilot bleibt am Mannloch und steuert über Livebild und 3D-Karte, in den Behälter fliegt nur die Drohne im Schutzkäfig.

Ablauf ›

Muss jemand aufs Gerüst oder an die Wand?

Nein. Für die Inspektion braucht es kein Gerüst, keine Kletterer und keinen Kran. Die DGUV schreibt selbst, dass sich mit Drohnen riskante Arbeitseinsätze vermeiden lassen.

Absturz ›

Entfällt das Freimessen?

Für Personen ja, weil für die Inspektion niemand einsteigt. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf. Wir führen keine Freimessung durch.

Inspektion ohne Freimessung ›

Welche Gefährdungen entfallen für die Inspektion?

Die des Personeneinstiegs: Sauerstoffmangel und Gefahrstoffe, Verschütten, Absturz im Behälter, erschwerte Rettung. Für spätere Arbeiten mit Personen bleiben sie bestehen.

Gefährdungen ›

Was bringt der Bericht für die spätere Reparatur?

Jeder Schaden mit Foto und Lage am Bauteil, also Höhe, Winkel und Abschnitt. Damit klären Sie Arbeitsumfang, Zugänge und Rettung, bevor jemand einsteigt oder ein Gerüst gestellt wird.

Was im Bericht steht ›

Was bleibt bei uns als Betreiber?

Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein, Freimessen vor Arbeiten mit Personen, die Freigabe im Ex-Bereich und die vorgeschriebenen Prüfungen. Der Bericht ist die Informationsgrundlage dafür.

Was beim Betreiber bleibt ›
Arbeitsplatz der Auswertung: Monitor mit LiDAR-Punktwolke und Kamerabild aus einem Drohnenflug, davor ein Laptop

Auswertung: Punktwolke und Kamerabild aus dem Drohnenflug nebeneinander.

Was im Bericht steht

Sichere Instandhaltung planen: was der Inspektions­bericht liefert

Die DGUV Information 209-015 gliedert sichere Instandhaltung in Planung, Durchführung und Nachbereitung. Beim Einsatz von Fremdfirmen sind vorab Arbeitsumfang, vorbereitende Arbeiten des Auftraggebers wie Entleeren und Absperren, gegenseitige Gefährdungen und das Rettungskonzept zu klären und schriftlich festzuhalten. Hochgelegene Arbeitsplätze, Behälter, Silos und enge Räume stellen das Rettungskonzept vor besondere Herausforderungen (Quelle).

Wir liefern Informationen für die Planung sicherer Arbeiten: wo der Schaden sitzt, wie er aussieht und wie der Raum um ihn herum beschaffen ist – bevor der erste Mensch einsteigt. Über die Jahre zeigt der Zustandsvergleich, wo sich etwas verändert. So planen Sie die nächste Revision vorausschauend und sichern die Betriebsfähigkeit Ihrer Assets.

  • Jeder Befund mit Foto – und wo er sitzt: in der Punktwolke, am Bauteil oder über die Aufnahmeposition
  • Arbeitsumfang: welche Stellen eine Reparatur brauchen – Gerüst nur dort, wo es gebraucht wird
  • Zugänge und Wege: Video, Einzelbilder und Punktwolke zeigen Öffnungen, Einbauten und Höhen
  • Rettung vorab klären: Ihre Arbeitssicherheit kennt den Raum, bevor sie das Rettungskonzept festlegt
  • Hinweis auf Lücken: welche Bereiche die Daten nicht abdecken
  • Im Browser, ohne Installation, für Instandhaltung, Arbeitssicherheit und Fachfirmen; verarbeitet rein lokal

Vergleich

Inspektion im engen Raum: Einstieg oder per Drohne

Mit EinstiegPer Drohne
Personen im BehälterEinstieg nach DGUV Regel 113-004 mit Erlaubnisschein, Aufsichtführendem, Sicherungsposten und meist FreimessenFür die Inspektion steigt niemand ein; der Pilot bleibt am Zugang
Hohe Wände, Decken, TragwerkeGerüst, Hubsteiger oder SeilzugangDie Drohne fliegt an die Stelle, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran
RettungDurch eine Öffnung, die oft gerade groß genug zum Einsteigen ist – schwierig oder unmöglichWo niemand einsteigt, muss für die Inspektion niemand geborgen werden
Dauer der InspektionTage oder Wochen mit Gerüst und BefahrenStunden; ein geplanter Stillstand reicht für viele Anlagen

Wo klassisch nötig bleibt

Wanddicken, Dichtheit und was unter Belägen oder Wasser liegt, klären ergänzende Verfahren. Sobald Menschen für Reparatur, Reinigung oder Umbau hinein müssen, gelten Erlaubnisschein, Sicherungsposten und Freimessen weiter – das Freimessen führt der Betreiber mit seiner fachkundigen Person durch, nicht wir.

Blick von oben in eine runde Einstiegsöffnung in der Silodecke, daneben der Deckel

Einstiegsöffnung in einer Silodecke: groß genug zum Einsteigen, eng für eine Rettung.

Ausgangslage

Warum Befahren zu den gefährlichsten Tätigkeiten zählt

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) zählt das Arbeiten in Behältern und engen Räumen zu den gefährlichsten Tätigkeiten der Wirtschaft. Gemeint sind ausdrücklich auch Inspektionen, nicht nur Reparatur, Wartung und Reinigung (Quelle). Die DGUV Regel 113-004 sieht es genauso: Als Arbeiten gelten dort alle Tätigkeiten, bei denen sich Personen im Behälter aufhalten, Inspektionsarbeiten eingeschlossen. Schon das Hineinbeugen zählt dazu (Quelle).

Enge Räume sind nicht nur Tanks und Silos. Die DGUV Information 209-015 zur Instandhaltung nennt Tanktassen, Gruben, Schächte, Kanäle, Hohlräume von Bauwerken und Maschinen sowie Kastenträger von Brücken und Kranen. Typisch sind Enge, zu wenig Luftaustausch, erstickende Gase, ein erschwerter Zugang und eine erschwerte Rettung (Quelle). Die BG RCI weist darauf hin, dass Behälteröffnungen oft gerade groß genug zum Einsteigen sind – die Bergung eines Verletzten durch dieselbe Öffnung kann schwierig oder unmöglich sein (Quelle).

Dazu kommt die Höhe: Instandhaltung findet häufig an hochgelegenen Arbeitsplätzen statt, an Wänden, Decken und Tragwerken. Für eine Inspektion heißt das klassisch Gerüst, Hubsteiger oder Seilzugang.

Einordnung

Was die Inspektion per Drohne am Arbeitsschutz ändert

Vier Kapitel nach den Schriften der DGUV und der BG RCI. Die Nummern verweisen auf die Quellen am Ende der Seite.

01

Gefährdungen im Behälter – und was die Drohne daran ändert

Die DGUV Regel 113-004 zeigt an Silo und Behälter, womit Personen im engen Raum rechnen müssen, und gliedert ihre Schutzmaßnahmen danach. Auch die staatliche Technische Regel TRBS 1112 zur Instandhaltung nennt Arbeiten in Druckbehältern, Silos, Kanälen und Rohrleitungen als besondere Gefährdung, etwa durch Sauerstoffmangel oder Gärgase. Sie verlangt dafür ein Freigabeverfahren mit Arbeitserlaubnis, Sicherungsposten und Rettungsmitteln vor Ort. Das gilt für jede Arbeit, bei der Menschen hinein müssen. Für die Inspektion per Drohne gilt bei jedem Punkt dasselbe: Im Raum ist kein Mensch, sondern die Drohne im Schutzkäfig. Was das je Gefährdung heißt:

  • Sauerstoffmangel, mangelnde Lüftung, Gefahrstoffe: Für die Inspektion atmet niemand die Luft im Behälter, niemand braucht dort Atemschutz. Die Drohne misst keine Gase – ob sie fliegen darf, klärt der Betreiber vorab.
  • Heiße oder kalte Medien: Für die Inspektion kommt niemand mit Resten des Mediums in Berührung. Was vorher entleert und abgesperrt wird, legt der Betreiber fest.
  • Verschütten und Versinken im Schüttgut: Für die Inspektion steht niemand auf oder unter Schüttgut und Anbackungen.
  • Absturz im Behälter, fehlende Absturzsicherung: Für die Inspektion arbeitet niemand an der hohen Innenwand – kein Gerüst im Behälter, kein Seilzugang.
  • Zu enge Öffnungen, ungünstige Rettungswege, unzureichende Rettung: Wo niemand einsteigt, muss für die Inspektion niemand geborgen werden.
  • Maschinen, elektrischer Strom, Strahlung: Für die Inspektion steht niemand an Rührwerk, Austrag oder Einbauten. Was für den Drohnenflug stillgesetzt und gesichert wird, legt der Betreiber fest.
  • Körperliche und psychische Belastung: Der Pilot steuert außerhalb des Behälters über Livebild und 3D-Karte, nicht in Schutzausrüstung im engen Raum.

Belege: 1, 2, 11

02

Grundsatz der DGUV: Befahren vermeiden, etwa mit Kameratechnik

Wegen des hohen Gefährdungspotenzials empfiehlt die DGUV Regel 113-004, immer zu prüfen, ob sich Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen vermeiden lassen. Als Beispiel nennt sie Inspektionen mittels Kameratechnik.

Die DGUV Information 209-015 zur Instandhaltung (Ausgabe 2026) wiederholt den Grundsatz für enge Räume. In der Rangfolge der Schutzmaßnahmen nennt sie ausdrücklich Messtechnik, Kamerasysteme und Multikopter: Damit lassen sich Vorgänge aus sicherer Entfernung beobachten und beurteilen, statt in den Gefahrenbereich einzugreifen.

Die DGUV Information 213-055 zu Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren, herausgegeben von der BG RCI, beginnt mit demselben Gedanken: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten überhaupt. Deshalb ist in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob sie wirklich erforderlich sind. Als Alternative ohne Einstieg nennt sie Inspektionen mittels Kameratechnik. Und sie erinnert daran, dass die Rettung einer hilflosen Person aus einem Behälter häufig unterschätzt wird.

Derselbe Grundsatz gilt in Großbritannien. Der Verhaltenskodex L101 der Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) gibt Vorrang, Arbeit in engen Räumen zu vermeiden: Niemand soll einsteigen, wenn sich die Arbeit ohne Einstieg gründlich erledigen lässt, ausdrücklich auch keine Beschäftigten von Fremdfirmen. Als Beispiele nennt er unter anderem Kameraüberwachung und Fernsichtprüfung, Letztere aber nur, wenn sie dieselben Ergebnisse und dieselbe Sicherheit liefert wie ein Einstieg. Deshalb sagen wir offen, was die Drohne nicht erfasst, etwa Wanddicken und verdeckte Flächen (Grenzen). Auch ein Arbeitskreis der NAMUR, der Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie, nennt in einem Positionspapier von 2023 das Befahren beengter Räume als einen Grund, Inspektionsaufgaben an Roboter zu geben. Gemeint sind dort Inspektionsroboter allgemein, keine bestimmte Drohne.

Die Schriften empfehlen, die Vermeidung zu prüfen. Sie schreiben keine Drohne vor. Die Inspektion per Drohne ist ein Weg, diese Prüfung für die Inspektion selbst mit „vermeidbar“ zu beantworten. Für Reparatur, Reinigung oder Umbau mit Personen gilt die Regel weiter.

Belege: 1, 2, 8, 12, 13

03

Absturz vermeiden: Inspektion per Drohne statt Arbeit in der Höhe

Absturz gehört laut DGUV zu den tödlichsten Unfallgefahren. Nach der DGUV-Statistik für 2024 gingen 53 der 218 tödlichen Arbeitsunfälle im Betrieb (abhängig Beschäftigte und Unternehmer, ohne Straßenverkehr) auf einen Absturz zurück, fast ein Viertel. Für 2026 setzt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) einen Schwerpunkt auf Absturzunfälle. Die DGUV schreibt selbst: Technische Innovationen können gefährliche Situationen im Vorfeld ausschließen, mit Drohnen lassen sich riskante Arbeitseinsätze vermeiden.

In der Instandhaltung haben technische und kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer Vorrang vor der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Die BG BAU setzt in einem Fachbeitrag zur Maßnahmenhierarchie noch eine Stufe davor: Vorrang hat die Substitution, also eine Tätigkeit so zu gestalten, dass niemand in den Gefahrenbereich muss. Als Beispiele nennt sie Kamerasysteme für Inspektionen und Drohnen für Inspektionen und Aufmaße. Der Beitrag bezieht sich auf den Bau und versteht die Hierarchie als Vorschlag von Fachleuten. Ob besondere Zugänge wie Arbeitsbühnen oder Gerüste nötig sind und ob Absturzgefahren bestehen, prüft die Gefährdungsbeurteilung vor den Arbeiten.

Für die Inspektion einer hohen Wand, einer Hallendecke oder eines Tragwerks braucht es mit der Drohne kein Gerüst, keine Kletterer und keinen Kran. Der Pilot bleibt am Zugang, die Drohne fliegt an die Stelle.

Belege: 14, 3, 4, 2, 9

04

Inspektion ohne Freimessung – Begründung und Grenzen

Freimessen heißt: Gefahrstoffkonzentration oder Sauerstoffgehalt im Behälter ermitteln, um festzustellen, ob die Atmosphäre ein gefahrloses Arbeiten erlaubt. Die Gefährdungsbeurteilung klärt, ob es nötig ist, in den meisten Fällen ist es das. Beauftragt werden dürfen nur fachkundige Personen. Die BG RCI beschreibt das Freimessen als Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit, zum Schutz der im Behälter tätigen Personen.

Daraus folgt unsere Schlussfolgerung, die Regel sagt das nicht wörtlich: Für die Inspektion per Drohne steigt niemand ein. Das Freimessen für Personen entfällt – eine Inspektion ohne Freimessung.

Zwei Grenzen gehören dazu. Weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert: Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf; eine explosionsfähige Atmosphäre muss für den Flug ausgeschlossen sein. Und sobald Menschen hinein müssen, etwa zur Reparatur, gilt das Freimessen für sie wie bisher. Wir führen keine Freimessung durch – sie bleibt beim Betreiber und seiner fachkundigen Person.

Belege: 1, 6

Was Inspectomatic beiträgt

Vier Schritte: Inspektion per Drohne, Bericht für die sichere Planung

Ihre Arbeitssicherheit bekommt dieselben Informationen wie Ihre Instandhaltung. Grundlagen zu Ablauf und Bericht: Ablauf der Drohneninspektion.

Anlage und Vorgaben klären

Sie nennen uns Anlage, Zugang und Anlass. Freigabe, Ex-Bereich und was vorab entleert, abgesperrt und gesichert wird, legen Sie als Betreiber fest. Wir stimmen Termin und Ablauf darauf ab.

Inspektion durch Kopterflug

Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung. Der Pilot steuert von außen, bei erhöhtem Risiko fliegt die Drohne am Seil. Stunden statt Tage oder Wochen, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran.

Bericht: jeder Schaden mit Foto – und wo er sitzt

Wir werten Video, Fotos und LiDAR-Punktwolke aus. Jeder Befund steht mit Foto und Lage im Inspektionsbericht, dazu der Hinweis, welche Bereiche die Daten nicht abdecken.

Folgearbeiten sicher planen

Mit dem Bericht klären Sie Arbeitsumfang, Zugänge und Rettung, bevor jemand einsteigt oder ein Gerüst gestellt wird – Gerüst nur dort, wo es gebraucht wird.

Pilot mit Helm sitzt mit der Fernsteuerung auf einem Transportkoffer am Mannloch, daneben ein Kollege an der Öffnung
Vor OrtDer Pilot bleibt am Mannloch, in den Behälter fliegt nur die Drohne
Drei Teammitglieder mit Helm und Auffanggurt in einer Werkstatt

Helm und Auffanggurt gehören zu unserer Ausrüstung. Zugänge und Absturzsicherung für spätere Arbeiten legt der Betreiber fest.

Abgrenzung

Was beim Betreiber bleibt

Die Inspektion per Drohne vermeidet den Einstieg für die Inspektion. Sie nimmt Ihnen keine Pflicht ab. Der Inspektionsbericht ist kein Erlaubnisschein, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Arbeitsfreigabe – er ist die gemeinsame Informationsgrundlage für Instandhaltung, Fremdfirmen und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wie wir mit Fremdfirmen zusammenarbeiten, steht unter Drohneninspektion für Industriedienstleister.

Dieselben Aufnahmen halten den Zustand mit Datum und Lage fest. Das hilft auch gegenüber dem Versicherer: Der Zustand im Behälter ist belegt, ohne dass jemand dafür eingestiegen ist. Ob ihm das als Nachweis reicht, klären wir vorher an seiner Anforderung – mehr unter Inspektionsbericht Versicherung. Welche Schriften von DGUV, Berufsgenossenschaften, Verbänden und Versicherern wir für diese Seite gelesen haben, zeigt die Übersicht Regelwerk Inspektion.

  • Gefährdungsbeurteilung: für den Drohnenflug in Ihrer Anlage und für jede spätere Arbeit
  • Erlaubnisschein: Für das Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen ist ein Erlaubnisscheinverfahren vorgeschrieben, mit Aufsichtführendem und Sicherungsposten
  • Freimessen vor Arbeiten mit Personen, durch fachkundige Personen
  • Ex-Bereich: die Entscheidung, ob die Drohne fliegen darf
  • Prüfungen durch befähigte Personen oder Sachverständige, die Bewertung der Schäden
  • Rettungskonzept und Zugänge für Reparatur, Reinigung oder Umbau

Anlagen

Wo Befahren und Höhenarbeit für die Inspektion entfallen

Silo und Bunker werden klassisch von oben befahren, über Schüttgut und Anbackungen. In Tank und Behälter führt der Weg durchs Mannloch, im Kessel an hohe Wände im Feuerraum. Kanäle und Schächte zählt die DGUV ausdrücklich zu den engen Räumen. Für Wärmekraftwerke nennt die DGUV Regel 103-009, auf die die BG ETEM verweist, Feuerräume, Elektrofilter, Rauchgaskanäle, Bunker und Silos als Anlagenteile mit Absturzgefahr beim Befahren (Quelle). In Hallen liegen Decke, Kranbahn und Tragwerk in der Höhe. Auf jeder dieser Seiten steht, was der Bericht für die Anlage zeigt.

Grenzen und Einwände

Was Arbeits­sicherheit und Betreiber vorab fragen

Muss für die Inspektion per Drohne jemand in den Behälter einsteigen?

Nein. Der Pilot bleibt am Mannloch bzw. am Zugang und steuert die Drohne über Livebild und 3D-Karte, ein Kollege steht direkt daneben. In den Behälter fliegt nur die Drohne im Schutzkäfig. Damit muss für die Inspektion niemand einsteigen, auch nicht im Seilzugang. Für Arbeiten, bei denen danach Menschen hinein müssen, gilt die DGUV Regel 113-004 unverändert, mit Erlaubnisschein, Aufsichtführendem und Sicherungsposten.

Warum sprechen Sie von „Inspektion ohne Freimessung“?

Weil Freimessen dem Schutz von Personen im Behälter dient. Die DGUV Regel 113-004 beschreibt es als Ermittlung von Gefahrstoffkonzentration und Sauerstoffgehalt, damit Personen dort gefahrlos arbeiten können. Steigt für die Inspektion niemand ein, entfällt das Freimessen für Personen. Das ist unsere Schlussfolgerung, die Regel sagt es nicht wörtlich. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf. Vor späteren Arbeiten mit Personen wird freigemessen wie bisher. Begründung und Grenzen

Übernehmen Sie das Freimessen oder eine Gasmessung?

Nein. Wir führen keine Freimessung durch, weder Kopterflug noch Inspectomatic. Freimessen gehört zur Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, und damit beauftragt werden dürfen nur fachkundige Personen. Die Drohne ist kein Gasmessgerät und liefert keine Aussage über die Atmosphäre im Behälter. Sie erfasst Video, Fotos und eine LiDAR-Punktwolke der Oberflächen. Ob die Atmosphäre den Flug zulässt, klären Sie vorab mit Ihrer Arbeitssicherheit.

Darf die Drohne im explosionsgefährdeten Bereich fliegen?

Das klärt der Betreiber vorab. Weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert. Im Ex-Bereich muss deshalb eine explosionsfähige Atmosphäre für den Flug ausgeschlossen sein, und die Freigabe Ihres Betriebs muss vorliegen. Explosionsschutz und Ihre Freigabeverfahren bleiben bestehen. Nennen Sie uns bei der Anfrage, ob und wie die Anlage eingestuft ist. Dann stimmen wir mit Ihnen und Ihrer Arbeitssicherheit ab, unter welchen Bedingungen der Termin möglich ist.

Ersetzt der Bericht unsere Gefährdungsbeurteilung oder den Erlaubnisschein?

Nein. Der Inspektionsbericht ist kein Erlaubnisschein, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Arbeitsfreigabe. Er ist die Informationsgrundlage, auf der Ihre Arbeitssicherheit diese Dokumente erstellt: wo der Schaden sitzt, wie der Raum aussieht, welche Einbauten im Weg sind. Für das Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen schreibt die DGUV ein Erlaubnisscheinverfahren vor. Das bleibt beim Betreiber, ebenso die Gefährdungsbeurteilung für den Drohnenflug selbst.

Schreibt die DGUV die Inspektion per Drohne vor?

Nein. Die DGUV Regel 113-004 und die DGUV Information 209-015 empfehlen, immer zu prüfen, ob sich Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen vermeiden lassen. Als Beispiel nennen sie Kameratechnik, die 209-015 nennt in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen auch Multikopter. Eine bestimmte Technik schreiben sie nicht vor. Die Inspektion per Drohne ist ein Weg, diese Prüfung für die Inspektion selbst mit „vermeidbar“ zu beantworten. Grundsatz

Wie hilft die Drohne gegen Absturzgefahr?

Indem für die Inspektion niemand in die Höhe muss. Hohe Wände, Hallendecken, Kranbahnen und Tragwerke erreicht die Drohne ohne Gerüst, Kletterer oder Kran, der Pilot bleibt am Zugang. Absturz gehört laut DGUV zu den tödlichsten Unfallgefahren, und die DGUV schreibt, dass sich mit Drohnen riskante Arbeitseinsätze vermeiden lassen. Für die spätere Reparatur in der Höhe bleibt die Absturzsicherung Aufgabe der Planung, der Bericht zeigt, wo sie gebraucht wird.

Hilft der Bericht beim Rettungskonzept für die spätere Reparatur?

Ja, als Informationsgrundlage. Die DGUV Information 209-015 verlangt bei Fremdfirmen, Arbeitsumfang, vorbereitende Arbeiten und das Rettungskonzept vorab zu klären. Der Bericht zeigt Ihrer Arbeitssicherheit die Stelle der Reparatur mit Foto und Lage, Video und Punktwolke zeigen Öffnungen, Einbauten und Höhen im Raum. So wissen Sie vor dem ersten Einstieg, wohin die Arbeit führt. Das Rettungskonzept selbst legen Sie fest.

Wie lange ist die Anlage für die Inspektion außer Betrieb?

Die Aufnahme vor Ort dauert Stunden statt Tage oder Wochen, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran. Die Inspektion findet im Stillstand statt, der Stillstand bleibt aber kurz, und ein geplanter Stillstand reicht für viele Anlagen. Wer die Aufnahme an den Anfang der Revision legt, kennt den Arbeitsumfang früh und plant Zugänge und Rettung, bevor die Fachfirmen anfangen. Den Termin stimmen wir auf Ihren Stillstandplan ab.

Was ist, wenn die Drohne im Behälter hängen bleibt?

Das Risiko beurteilen wir vor jedem Einsatz. Aus der Risikobeurteilung folgt, ob die Drohne frei fliegt oder bei erhöhtem Risiko am Seil. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten fängt der Schutzkäfig ab, die Drohne fliegt weiter. Für die Inspektion besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nennen Sie uns bei der Anfrage Einbauten und Engstellen, die Sie kennen. Dann planen wir den Drohnenflug darauf.

Welche Öffnung braucht die Drohne?

Eine Öffnung ab DN 600 genügt, ein vorhandenes Mannloch reicht. Die Elios 3 ist nach Herstellerangabe 48 cm breit und 38 cm hoch und fliegt im Schutzkäfig aus Kohlefaser. Die BG RCI weist darauf hin, dass Mannlöcher oft gerade groß genug zum Einsteigen sind, eine Rettung durch sie aber schwierig sein kann. Genau dort spielt die Drohne ihren Vorteil aus: Durch die Öffnung fliegt sie, der Mensch bleibt außerhalb.

Was kann die Drohne nicht?

Sie erfasst sichtbare Oberflächen. Wanddicken, Dichtheit, die Atmosphäre im Behälter und was unter Belägen oder Wasser liegt, bestimmt sie nicht, dafür braucht es ergänzende Verfahren. Verdeckte Flächen hinter Einbauten weist der Bericht als Lücke aus. Im Ex-Bereich fliegt sie nur, wenn der Betreiber eine explosionsfähige Atmosphäre ausgeschlossen hat. Die Bewertung der Schäden und die vorgeschriebenen Prüfungen bleiben bei befähigten Personen und Sachverständigen.

Wer führt die Inspektion durch, und wer erstellt den Bericht?

Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht, die Inspectomatic GmbH gehört zur Kopterflug Holding. Kopterflug inspiziert seit 2017 Industrieanlagen per Drohne, immer im Zweierteam mit geschulten Piloten. Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung. Den Bericht mit jedem verorteten Befund öffnen Sie im Browser.

Für welche Anlagen eignet sich das?

Für Anlagen, in denen klassisch befahren oder in der Höhe gearbeitet wird: Silos und Bunker, Tanks und Behälter, Kessel, Kanäle und Schächte, Hallen mit Decke und Tragwerk. Die DGUV Information 209-015 zählt zu den engen Räumen auch Gruben, Tanktassen, Hohlräume von Bauwerken und Kastenträger. Ob eine Anlage passt, hängt von Öffnung, Einbauten und Ex-Einstufung ab. Nennen Sie uns Anlage und Zugang, dann sagen wir es Ihnen vor dem Angebot. Anlagen

Die Elios 3 im kugelförmigen Schutzkäfig hängt an einem Seil in der runden Öffnung eines Behälters

Bei erhöhtem Risiko fliegt die Drohne am Seil.

Vorbereitung

Arbeits­sicherheit vorbereiten: Freigabe, Ex-Einstufung, Stillstand

Für ein Angebot genügen drei Angaben: Anlage, Zugang und Anlass. Freigabe, Ex-Einstufung und den Zustand der Anlage klären wir im Ablauf gemeinsam mit Ihrer Arbeitssicherheit. Freimessen für Personen entfällt, weil niemand einsteigt – im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf.

  • Von Ihnen: Anlage und Öffnung, Ex-Einstufung, Stillstandstermin, ein Ansprechpartner vor Ort
  • Vorab bei Ihnen: Freigabe, Entleeren und Absperren nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung
  • Wir bringen mit: Drohne, geschulte Piloten von Kopterflug im Zweierteam, Risikobeurteilung vor Ort, Betriebshaftpflicht
  • Danach: der Inspektionsbericht mit jedem Befund in Bild und Lage, als Grundlage für die Planung der Folgearbeiten

Wer zu Ihnen kommt

Inspektion und Bericht aus einer Hand

Industrieerfahren seit 2017

Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.

Immer im Zweierteam

Geschulte Piloten. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung.

Deutschlandweit im Einsatz

Wir kommen zu Ihrer Anlage. Drohnen und Ausrüstung bringen wir mit.

Auswertung rein lokal

Ihre Aufnahmen werden ohne Cloud verarbeitet. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Die nächste Inspektion ohne Einstieg planen

Nennen Sie uns Anlage, Zugang und Anlass – und was Ihre Arbeitssicherheit vorab wissen möchte. Das klären wir vor dem Angebot.

Erstberatung: 30 Minuten per Google Meet, Termin direkt wählen.

  • Porträt von Christian EngelkeChristian EngelkeGründer, Geschäftsführer und Elios-Pilot
  • Porträt von Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeDipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeGründerin, Geschäftsführerin und Elios-Pilotin

E-Mail: info@inspectomatic.de

Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot.

Oder schreiben Sie uns

Vielen Dank. Ihre Anfrage ist bei uns angekommen, wir melden uns bei Ihnen.

Welche Anlage, welcher Anlass, welcher Zeitraum – formlos genügt.

* Pflichtangaben. Wir geben Ihre Angaben nicht an Dritte weiter.

Quellen

  1. DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und enge Räume, Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (Abschnitte 2.3, 2.7, 3, 4.1, 4.2, 4.3.5) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand Ausgabe 02/2019, abgerufen 11.10.2026
  2. DGUV Information 209-015 Instandhaltung an Maschinen und Anlagen (Abschnitte 2.4.3, 2.6, 2.7, 2.8, 3.1.3, 5.1, 5.7) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand Ausgabe 06/2026, abgerufen 11.10.2026
  3. Themen A–Z: Absturz · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand abgerufen 11.10.2026
  4. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand abgerufen 11.10.2026
  5. Sicheres Befahren von Behältern · Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Fachwissen-Portal · Stand abgerufen 11.10.2026
  6. Freimessen · Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Fachwissen-Portal · Stand abgerufen 11.10.2026
  7. Rettung aus Behältern · Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Fachwissen-Portal · Stand abgerufen 11.10.2026
  8. DGUV Information 213-055 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen – Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren“, Abschnitte 1.1 und 1.3 · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Herausgeber BG RCI · Stand Ausgabe 9/2020, abgerufen 11.10.2026
  9. Schutzmaßnahmen gegen Absturz wirkungsvoll planen (BauPortal 1|2025, Maßnahmenhierarchie Absturz) · Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) · Stand 1/2025, abgerufen 11.10.2026
  10. DGUV Regel 103-009 „Wärmekraftwerke und Heizwerke“, Abschnitt 8.5.4 · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse · Stand Ausgabe April 2012, abgerufen 11.10.2026
  11. TRBS 1112 „Instandhaltung“, Abschnitt 4.5.2 und Anhang 2 Nr. 5 (Arbeiten in Behältern, Silos, Kanälen; Freigabeverfahren) · BAuA, via Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg · Stand Ausgabe März 2019 (GMBl 2019 S. 218), abgerufen 11.10.2026
  12. L101 Safe work in confined spaces – Approved Code of Practice and guidance, Abs. 47 und 70–72 · Health and Safety Executive (HSE) · Stand 3. Auflage 2014, abgerufen 11.10.2026
  13. AK-Position 4.20 „Anforderungen an Roboterlösungen zur Automatisierung von Inspektionsrundgängen“, Kapitel 1 · NAMUR – Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie e. V. · Stand Stand 05.01.2023, abgerufen 11.10.2026
  14. Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024, Tabellen 4 und 9 (tödliche Arbeitsunfälle im Betrieb, Absturz) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand Ausgabe Oktober 2025, abgerufen 11.10.2026

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