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Was geprüft werden muss
Für die Standsicherheit des Bauwerks trägt der Eigentümer die Verantwortung. Es gilt die jeweilige Landesbauordnung. Wie die Standsicherheit baulicher Anlagen regelmäßig überprüft wird, beschreibt die VDI-Richtlinie 6200. Seit Juni 2026 regelt ihr Blatt 1.1 die Berichtsdokumentation, weil Prüfberichte bisher schwer vergleichbar und schwer fortzuschreiben waren.
Für Silos der Baustoffindustrie empfiehlt die BG RCI drei Stufen: eine jährliche Begehung durch den Betreiber, alle 3 bis 4 Jahre eine Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person und alle 10 Jahre eine eingehende, handnahe Überprüfung auch der schwer zugänglichen Teile. Geprüft werden dort Korrosion tragender Teile, Abrieb, verringerte Wandstärke, Anbackungen und Schäden an Einbauten. Außerhalb der Baustoffindustrie sind diese Abstände nicht belegt.
Als Arbeitsmittel legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest. Das betrifft die Ausrüstung des Silos. Die Betonwand hat daraus keine eigene Prüffrist.
Die eingehende Überprüfung bleibt handnah. Der Inspektionsbericht bereitet sie vor. Er ersetzt sie nicht, und er ist kein Gutachten. Welche Schriften von DGUV, Berufsgenossenschaften und Verbänden wir zitieren, steht unter Regelwerk.
Belege: 1, 2, 12, 13
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Wie die Innenwand klassisch erreicht wird
Für die Sicht an der Innenwand steigt klassisch eine Person ein. Das Silo ist ein Behälter im Sinne der DGUV Regel 113-004. Vor den Arbeiten wird es entleert und gereinigt. Füllen und Austrag werden abgestellt und gesichert. Es braucht einen Erlaubnisschein und in der Regel einen Sicherungsposten. Auch die staatliche Technische Regel TRBS 1112 „Instandhaltung“ nennt Arbeiten in Silos als besondere Gefährdung, etwa durch Sauerstoffmangel, und verlangt dafür ein Freigabeverfahren mit Arbeitserlaubnis sowie Sicherungsposten und Rettungsmittel vor Ort.
Seilzugang ist ein beschriebenes Verfahren für diese Befahrung. Die Berufsgenossenschaft BG RCI zählt das Befahren von Behältern zu den gefährlichsten Tätigkeiten der Wirtschaft und nennt Inspektionen dabei ausdrücklich. Wie sich der Einstieg für die Inspektion vermeiden lässt, steht unter Befahren und Absturz vermeiden.
Belege: 7, 17, 5, 14
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Was entfällt, wenn niemand einsteigt
Die DGUV Regel 113-004 sagt: Wegen des hohen Gefährdungspotenzials ist immer zu prüfen, ob sich das Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen vermeiden lässt.
Als Beispiel nennt die Regel Inspektionen mittels Kameratechnik, die DGUV Information zur Instandhaltung von 2026 auch Multikopter. Kommt für die Sichtprüfung nur die Drohne hinein, muss für diese Sichtprüfung niemand einsteigen. Erlaubnisschein und Sicherungsposten gelten, sobald Menschen im Silo arbeiten, etwa zur Sanierung.
In Großbritannien gibt der Code of Practice der Arbeitsschutzbehörde HSE zu engen Räumen dieselbe Richtung vor: Vorrang hat, den Einstieg zu vermeiden. Als einen Weg dazu nennt er die Fernsichtprüfung, aber nur, wenn sie dieselben Ergebnisse und dieselbe Sicherheit liefert wie der Einstieg. Deshalb nennt unser Bericht auch, was er nicht zeigt: verdeckte Flächen und Maße, die am Bauteil gemessen werden, etwa die Rissbreite.
Für die Inspektion steigt niemand ein – das Freimessen für Personen entfällt, eine Inspektion ohne Freimessung. Weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert: Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf.
Mit Foto und Lage jedes Befunds an der Silowand ist der Inspektionsbericht eine Dokumentation zur Vorlage und Abstimmung mit dem Versicherer; ob sie als Nachweis reicht, klären wir vorab an der konkreten Anforderung. Mehr unter Inspektionsbericht und Versicherung.
Belege: 7, 11, 15, 9
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Was an Aufwand entfällt
Die Inspektion dauert Stunden statt Tage oder Wochen. Für die Sichtprüfung braucht es keinen Kletterer im Seilzugang. Der Stillstand bleibt kurz, und ein geplanter Stillstand reicht für viele Anlagen.
Rissbreite am Bauteil, Gipsmarken und die Instandsetzung bleiben dort, wo der Bericht die Stelle zeigt. Erst zeigen die Aufnahmen die ganze Innenwand, danach wird nur an den Befunden gemessen und saniert. So wird der Arbeitsumfang für Sanierer und Industriedienstleister vor dem Stillstand planbar, Zugänge nur dort, wo sie gebraucht werden.
Wie Silos aus Beton instand gesetzt werden, regelt die Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Rili-SIB) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton: Planung, Durchführung und Überwachung, etwa beim Füllen von Rissen oder beim Korrosionsschutz der Bewehrung. Für Auskleidungen aus nichtmetallischen Werkstoffen in verfahrenstechnischen Anlagen gilt sie nicht. Der Inspektionsbericht bereitet diese Planung vor; die Maßnahmen legt der Planer fest.
Belege: 7, 5, 16