Zum Inhalt springen

Kostenlos · 30 Minuten · Google Meet

Erstberatung anfragen

Freie Termine werden geladen …

Suche

Industrielle Drohneninspektion Kostenlose ErstberatungErstberatung
Luftbild einer Raffinerie im Turnaround: Kolonnen, Rohrbrücken und Anlagenteile mit Gerüsten, dazwischen mehrere gelbe Mobilkrane und Lagerflächen für Material

Für Industriedienstleister

Drohnen­inspektion für Industrie­dienstleister

Gerüst, Material und Personal für die Revision planen, ohne zu wissen, wo Arbeit wartet? Die Drohne inspiziert vorab. Jeder Schaden kommt mit Foto und Stelle, das Gerüst steht nur dort, wo es gebraucht wird.

Mit einigen Industriedienstleistern arbeiten wir bereits zusammen.

Die Drohne vor der Revision

So inspiziert die Elios 3 vorab, damit Ihr Gerüst nur dort steht, wo gearbeitet wird

Zu Beginn des Stillstands fliegt die Elios 3 durch das Mannloch in Kessel, Behälter oder Ofen, eine Anlage nach der anderen, in Stunden statt Tagen. Ihre Leute bleiben frei für die eigenen Arbeiten, und der Bericht zeigt jede Stelle mit Foto, bevor Sie Gerüst, Material und Personal einteilen. So planen Sie Arbeitspakete nach dem Zustand, nicht auf Verdacht.

Die Elios 3 von vorn: Drohne im kugelförmigen Schutzkäfig aus Kohlefaserstreben, oben der LiDAR-Kopf, vorn Kamera und LED-Leuchten
Bild: Flyability
  1. LiDAR-Kopf

    Misst zehnmal pro Sekunde rundum die Entfernung zu jeder Oberfläche, auch nach oben und unten. Daraus entsteht die Punktwolke – und die Drohne weiß ohne GPS, wo sie ist.

  2. Kamera

    4K-Video und Einzelbilder. Jedes Foto bekommt seine Aufnahmeposition in der Punktwolke.

  3. Eigenes Licht

    LED-Beleuchtung mit bis zu 16.000 Lumen (Herstellerangabe), mit Staubmodus – für Bilder auch im dunklen Innenraum.

  4. Schutzkäfig

    Kohlefaser rund um die Rotoren. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten gehören zum normalen Betrieb, die Drohne fliegt weiter.

  • Durch das Mannloch: eine Öffnung ab DN 600 genügt, niemand steigt für die Inspektion ein
  • Eine Anlage nach der anderen: ein geplanter Stillstand reicht für viele Anlagen
  • Eigenes Zweierteam von Kopterflug mit Drohne und Ausrüstung, Ihre Leute bleiben frei
  • Für die Inspektion kein Gerüst, keine Kletterer, kein Kran – das Gerüst für die Arbeit stellen Sie gezielt
Industrie-LiDAR-Drohne Elios 3 ›

Was Industriedienstleister wissen wollen

Für Industrie­dienstleister: Arbeitsumfang vor der Revision kennen

Revisionsplaner, Projektleitung und Einkauf von Industriedienstleistern fragen uns vor allem nach Planbarkeit, nachvollziehbarer Dokumentation und danach, wie viel Arbeit die Inspektion ihnen abnimmt.

Wie wird unser Arbeitsumfang vor der Revision planbar?

Mit Zustandsdaten statt Annahmen. Der Inspektionsbericht zeigt jeden Schaden mit Bild und Lage am Bauteil, also Höhe, Winkel und Abschnitt. Daraus leiten Sie Arbeitspakete, Gerüst, Material und Personal ab.

Was im Bericht steht ›

Wo brauchen wir Gerüst?

Dort, wo repariert wird – der Bericht zeigt vorher, wo Schäden sitzen. Für die Inspektion selbst fliegt die Drohne, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran. Das Gerüst für die Arbeit stellen Sie gezielt, nicht auf Verdacht.

Typische Anlässe ›

Können wir nachvollziehen, was dokumentiert wurde?

Ja. Jeder Befund hat seinen Bildnachweis und seine Lage, die Grenzen der Aufnahme sind benannt. Den Bericht öffnen Sie und Ihr Auftraggeber im Browser, ohne Installation.

Bericht ›

Wer kommt in die Anlage, und was müssen wir stellen?

Ein Team von Kopterflug, immer im Zweierteam, mit Drohne und Ausrüstung. Ihre Leute bleiben frei für die eigenen Arbeiten. Zugang und Freigabe stimmen wir mit Ihnen und dem Betreiber ab.

Zusammenarbeit ›

Arbeiten Sie mit Industriedienstleistern zusammen?

Ja. Mit einigen Industriedienstleistern arbeiten wir bereits zusammen, und wir arbeiten gern mit weiteren zusammen: als Ihr Subunternehmer oder im Auftrag des Betreibers an Ihrer Seite.

Grenzen und Rollen ›

Wer bekommt den Inspektionsbericht?

Wer ihn bekommen soll, legen wir vor der Inspektion fest: der Betreiber, Sie als Dienstleister oder beide.

Datenweg ›
Laptop mit der Auswertung: die Brennerwand eines Kessels als Punktwolke mit Flugbahn der Drohne, daneben das Kamerabild eines Brenners und die Liste der Fotopunkte

Brennerwand eines Kessels in der Auswertung: Flugbahn, Fotopunkte und Kamerabild jedes Brenners.

Bericht und Daten

Was im Inspektions­bericht steht – für Sie und Ihren Auftraggeber

Der Bericht ist die gemeinsame Grundlage für Betreiber, Dienstleister und Fachfirmen. Jeder sieht dieselben Bilder und dieselbe Lage, statt Beschreibungen weiterzureichen. Bei mehreren Anlagen gibt es einen Inspektionsbericht je Anlage, so arbeitet jede Fachfirma mit dem Teil, der sie betrifft.

Er führt nach vorn: Der Zustand von heute ist dokumentiert, eine spätere Aufnahme derselben Stellen zeigt, was sich bis zur nächsten Revision verändert hat. So planen Sie und der Betreiber die Betriebsfähigkeit der Anlage über mehrere Stillstände. Dass vergleichbare, fortschreibbare Berichte gebraucht werden, sieht auch der VDI: Für die Standsicherheitsprüfung von Bauwerken hat er 2026 eigens ein Blatt zur Berichtsdokumentation herausgegeben, weil unterschiedlich aufgebaute Prüfberichte Vergleich und Fortschreibung erschweren (Quelle). Lieferumfang im Detail

Der Betreiber kann denselben Bericht auch seinem Versicherer vorlegen. Dann gilt für alle Beteiligten derselbe dokumentierte Stand vor der Revision. Welche Nachweise der Versicherer verlangt, klären wir vorher mit dem Betreiber – mehr unter Inspektionsbericht Versicherung.

  • Jeder Befund mit Bildnachweis: Foto, Markierung, Beschreibung, Einstufung
  • Stelle: am Bauteil, in der Punktwolke oder als Foto mit Aufnahmeposition
  • Video, Einzelbilder und LiDAR-Punktwolke der inspizierten Bereiche
  • Grenzen der Aufnahme benannt: was die Daten nicht zeigen
  • Im Browser, ohne Installation; Weitergabe an Betreiber und Dienstleister nach Absprache
  • Verarbeitung rein lokal, ohne Cloud

Gerüstebene in einem Kessel: Gerüst gehört dorthin, wo gearbeitet wird.

Ausgangslage

Der Arbeitsumfang zeigt sich oft erst, wenn die Anlage offen ist

Industriedienstleister planen Revisionen, Turnarounds und Sanierungen für Betreiber: Instandhaltung, Gerüstbau, Isolierung, Feuerfestbau, Reinigung. Der Verband für Anlagentechnik und IndustrieService versteht den Industrieservice als eigene Branche, die Bau und Betrieb von Industrieanlagen sichert (Quelle, Quelle). Nach Einschätzung der Dienstleister, die für den Branchenreport Industrieservice 2026 befragt wurden, entscheidet sich der Wettbewerb zunehmend über technische Problemlösungskompetenz, Projekterfahrung und Termintreue (Quelle). Angebot, Termin und Mannschaft stehen meist lange vor dem Stillstand fest. Den Zustand im Inneren von Kessel, Behälter oder Ofen sieht man dagegen erst, wenn die Anlage abgestellt, geöffnet und gereinigt ist.

Ohne Zustandsdaten bleibt nur, Gerüst, Material und Personal auf Verdacht einzuplanen oder im laufenden Stillstand umzuplanen. Die DGUV Information 209-015 zur Instandhaltung verlangt, beim Einsatz von Fremdfirmen den Arbeitsumfang und die gegenseitigen Gefährdungen vorab zu klären und schriftlich festzuhalten. Die Gefährdungsbeurteilung klärt außerdem, ob besondere Zugänge wie Gerüste nötig sind (Quelle). Ähnlich die staatliche TRBS 1112 zur Instandhaltung: Art, Umfang und Abfolge der Arbeiten sind vorher festzulegen, und vor der Vergabe an Fremdfirmen werden die Anforderungen an Sicherheit und Qualifikation bestimmt (Quelle). Je genauer der Zustand bekannt ist, desto belastbarer werden beide.

Wie Betreiber ihre Revision mit Inspektionsdaten vorbereiten, steht unter Revision und Stillstand vorbereiten.

Typische Anlässe

Wann Inspektions­daten per Drohne Ihre Planung tragen

Vier Anlässe, bei denen Industriedienstleister und Betreiber dieselbe Frage haben: Was ist wo zu tun? Zu jeder Anlage gibt es eine eigene Seite mit Prüfpflichten, Zugang und Bericht, die Grundlagen stehen unter Ablauf der Drohneninspektion.

  1. 01

    Revision im Kraftwerk und am Kessel

    In der Kesselrevision zeigt die Drohne Heizflächen, Brennerwände und Brenneröffnungen von innen. Der Bericht zeigt, wo Schäden sitzen; ob und wo repariert wird, entscheidet der Betreiber. Das Gerüst steht dann dort, wo gearbeitet wird. Mehr zur Branche: Drohneninspektion Kraftwerk.

    Inspektionsbericht Kessel ›
  2. Blick nach oben zu einem Tragrost im Reaktor
    02

    Turnaround in Chemie und Raffinerie

    Im Turnaround stehen viele Behälter zugleich still. Die Aufnahme eines Behälters dauert Stunden statt Tage oder Wochen, das Team fliegt einen nach dem anderen durch das Mannloch. So reicht ein Stillstand für viele Anlagen, und Gerüst, Messung und Fachfirmen gehen dorthin, wo der Bericht Stellen zeigt. Mehr zur Branche: Drohneninspektion Chemie.

    Inspektionsbericht Tank ›
  3. Flug längs durch den Ofenraum eines Industrieofens zwischen den Auflagen
    03

    Ausmauerung und Feuerfestbau

    Nicht jeder Schaden erfordert eine Neuzustellung. Der Feuerfestbauer sieht im Browser jedes Foto mit Aufnahmeposition und bereitet Bereiche, Zugang und Material vor, bevor er in den Ofen geht. Mehr zur Branche: Drohneninspektion Stahlwerk.

    Inspektionsbericht Industrieofen ›
  4. Rohrbrücke als LiDAR-Punktwolke, Blick unter dem Belag entlang zwischen den Stützen
    04

    Sanierung von Silo, Bunker und Rohrbrücke

    Vor einer Sanierung braucht der Fachplaner Schadstellen mit Lage, der Ausführende eine Grundlage für Angebot und Zugang. An Rohrbrücken zeigt der Bericht beschädigte Ummantelungen: Stellen, an denen ein Blick unter die Isolierung lohnt. Siehe auch Inspektionsbericht Silo und Inspektionsbericht Rohrbrücke.

    Sanierung vorbereiten ›

Zusammenarbeit

So arbeiten wir mit Industrie­dienstleistern zusammen

Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Für Sie bleibt es ein Ansprechpartner, von der Abstimmung bis zur Übergabe.

Rolle abstimmen

Es gibt zwei Wege: Wir arbeiten als Ihr Subunternehmer, oder der Betreiber beauftragt Sie und uns, und wir arbeiten zusammen. Welcher Weg es wird und wer den Bericht erhält, klären wir vor dem Angebot.

Inspektion vor Ort

Kopterflug fliegt die Anlagen nacheinander ab, sobald der Betreiber sie freigibt, und inspiziert seit 2017 Industrieanlagen per Drohne. Mehr unter Inspektion vor Ort.

Inspektionsbericht

Jeder Befund bekommt Bildnachweis und Lage, dazu Video, Einzelbilder und Punktwolke. Den Bericht öffnen alle Beteiligten im Browser.

Arbeiten planen

Aus dem Bericht leiten Sie Arbeitspakete ab: Gerüst nur dort, wo es gebraucht wird, Material und Personal für die Stellen, die der Bericht zeigt. Die Bewertung bleibt beim Betreiber bzw. bei den Befähigten.

Inspektionsdrohne Elios 3 im kugelförmigen Schutzkäfig fliegt mit eingeschalteter Lampe durch ein offenes Mannloch in einen dunklen Tank, am Boden Rost

Für die Inspektion fliegt nur die Drohne in den Behälter. Bild: Flyability

Sicherheit

Inspektion per Drohne: niemand steigt ein, niemand muss in die Höhe

Das Arbeiten in Behältern und engen Räumen zählt laut BG RCI zu den gefährlichsten Tätigkeiten der Wirtschaft, ausdrücklich auch für Inspektionen (Quelle). Die DGUV Regel 113-004 für Behälter, Silos und enge Räume empfiehlt deshalb zu prüfen, ob sich die Arbeit dort vermeiden lässt, und nennt als Beispiel Inspektionen mittels Kameratechnik (Quelle). Die DGUV Information 209-015 nennt dafür auch Multikopter (Quelle), und auf ihrer Seite zur Absturzprävention schreibt die DGUV, dass sich mit Drohnen riskante Arbeitseinsätze vermeiden lassen (Quelle). Im Verhaltenskodex der britischen Arbeitsschutzbehörde Health and Safety Executive (HSE) steht derselbe Gedanke: Niemand soll einen engen Raum betreten, wenn sich die Arbeit ohne Einstieg gründlich erledigen lässt, ausdrücklich auch nicht die Beschäftigten von Fremdfirmen (Quelle).

Das Freimessen dient dem gefahrlosen Arbeiten von Personen im Behälter – für die Inspektion entfällt es deshalb. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf, denn weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert. Wir führen keine Freimessung durch. Steigen danach Ihre Leute zur Reparatur ein, gelten Erlaubnisschein, Freimessen und Rettungskonzept wie bisher; das Rettungskonzept gilt ausdrücklich auch für Fremdfirmen (Quelle). Ausführlich für Ihre Arbeitssicherheit: Befahren vermeiden und Inspektion ohne Freimessung.

Die BG BAU erinnert in einem Fachbeitrag zur Absturzsicherung daran, dass Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Schutzmaßnahme mit dem höchsten Rang zu wählen. Vorrang hat dort die Substitution, also Verfahren ohne Aufenthalt im Gefahrenbereich, als Beispiel nennt sie Drohnen für Inspektionen und Aufmaße (Quelle). Der Beitrag versteht diese Rangfolge als Vorschlag und bezieht sich auf den Bau. Alle Schriften, auf die sich unsere Seiten stützen, stehen unter Regelwerk Inspektion.

  • Kein Einstieg für die Inspektion, kein Gerüst, keine Kletterer, kein Kran
  • Freimessen für Personen entfällt, weil niemand einsteigt; im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf
  • Wir liefern Informationen für die Planung sicherer Arbeiten; Gefährdungsbeurteilung und Erlaubnisschein bleiben beim Betreiber
Weite Kesselhaushalle mit Stahlkonstruktion, zwei Personen in Warnkleidung wirken winzig
Vor OrtRevision im Kesselhaus

Grenzen und Rollen

Was Industrie­dienstleister vor der Zusammenarbeit fragen

Arbeiten Sie als Subunternehmer für Industriedienstleister?

Ja, das ist einer von zwei Wegen. Entweder arbeiten wir als Ihr Subunternehmer, oder der Betreiber beauftragt Sie und uns, und wir arbeiten im Projekt zusammen. Mit einigen Industriedienstleistern arbeiten wir bereits zusammen, und wir arbeiten gern mit weiteren zusammen. Vor dem Angebot klären wir, wer beauftragt, wer vor Ort Ansprechpartner ist und wer den Inspektionsbericht erhält. Schreiben Sie uns dazu formlos, wie Ihr Auftrag mit dem Betreiber aussieht.

Wer erhält den Inspektionsbericht – der Betreiber oder wir?

Das legen wir vor der Inspektion gemeinsam fest. Der Bericht kann an den Betreiber gehen, an Sie als Dienstleister oder an beide. Weil die Aufnahmen die Anlage des Betreibers zeigen, stimmen wir die Weitergabe mit ihm ab. Übergeben wird auf dem vereinbarten Weg: zur Ansicht im Browser, als PDF oder in einem abgestimmten Datenformat. So wissen alle Beteiligten vorher, wer welche Daten bekommt.

Ist die Drohne eine Konkurrenz für Gerüstbau und Isolierung?

Nein. Die Drohne übernimmt die Inspektion, nicht die Arbeit danach. Für die Reparatur braucht es weiter Zugang, Gerüst und Fachfirmen. Der Unterschied liegt in der Planung: Erst inspiziert die Drohne, dann setzen Gerüstbau, Isolierung und Prüffirma gezielt an. Wer vorher weiß, wo die Stellen liegen, stellt das Gerüst dort, wo es gebraucht wird, und plant Material und Personal für die tatsächlichen Arbeiten. Wir verstehen uns als Ergänzung zu Ihrer Arbeit. Den Arbeitsumfang bestimmen Sie und der Betreiber.

Wann muss die Inspektion stattfinden, damit wir planen können?

So früh wie möglich, und das hat eine ehrliche Grenze. Ist das Innere einer Anlage erst im Stillstand zugänglich, liegen die Daten auch erst dann vor, am besten zu Beginn des Stillstands. So bleibt Zeit, die Arbeiten danach auszurichten. Aufnahmen aus der vorigen Revision helfen schon bei der Vorbereitung. Außen fliegt Kopterflug an Rohrbrücken, Fassaden und Dächern oft im laufenden Betrieb.

Wie viele Anlagen lassen sich in einem Stillstand inspizieren?

Das hängt von Anlagen, Zugang und Reinigung ab, nicht von der Drohne allein. Das Team fliegt eine Anlage nach der anderen, sobald sie freigegeben ist. So lässt sich ein geplanter Stillstand für viele Anlagen nutzen. Nennen Sie uns die Anlagen und das Revisionsfenster, dann sagen wir Ihnen, was in diesem Zeitraum realistisch ist.

Muss für die Inspektion freigemessen werden?

Nein, für die Inspektion selbst nicht, denn niemand steigt ein. Freimessen dient dem gefahrlosen Arbeiten von Personen im Behälter, deshalb entfällt es für die Inspektion. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf, denn weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert. Wir führen keine Freimessung durch. Steigen danach Ihre Leute zur Reparatur ein, gelten Freimessen, Erlaubnisschein und Aufsicht wie bisher.

Ersetzt der Bericht Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein oder Prüfung?

Nein. Wir liefern Informationen für die Planung sicherer Arbeiten. Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein und Freigabe bleiben beim Betreiber, vorgeschriebene Prüfungen bei den befähigten Personen oder Sachverständigen. Der Bericht zeigt den sichtbaren Zustand mit Bild und Lage. Er hilft, Arbeitsumfang, Zugänge und Gefährdungen für Ihre Arbeiten vorab zu klären, wie es die DGUV Information zur Instandhaltung für den Einsatz von Fremdfirmen verlangt. Nach TRBS 1201 darf sich die prüfende Person Ergebnisse qualifizierter Personen zu eigen machen, die Bewertung bleibt bei ihr (Quelle). Bilder und Lage aus dem Bericht können ihr also als Grundlage dienen.

Misst die Drohne Wanddicke oder Restwandstärke?

Nein. Kamera und LiDAR erfassen Oberflächen und Geometrie. Wie viel Material Korrosion, Erosion oder Verschleiß abgetragen haben, messen Fachleute mit Ultraschall oder Laser. Der Bericht zeigt, an welchen Stellen sich diese Messung lohnt, mit Foto und Lage. So planen Sie Messtrupp, Zugang und Zeitfenster für genau diese Stellen, statt die ganze Anlage abzufahren. Die Bewertung der Messwerte bleibt beim Betreiber oder Sachverständigen.

Sieht die Drohne, was unter der Isolierung liegt?

Nein. Die Drohne zeigt sichtbare Schäden an Mantel und Dämmung, etwa Dellen, offene Stöße oder fehlende Teile. Eine beschädigte Isolierung ist ein Anlass zur weiteren Prüfung, aber kein Nachweis für den Zustand des Rohrs darunter. Der Bericht zeigt die Stellen, an denen ein Blick unter die Isolierung lohnt, mit Foto und Lage. Ob darunter Korrosion sitzt, klärt eine Prüfung am geöffneten Bauteil. Für die Isolierfirma heißt das: Sie weiß vorher, wo sie öffnen und erneuern soll.

Hilft der Bericht auch für die nächste Revision?

Ja. Der Zustand von heute ist mit Bild und Lage dokumentiert. Eine spätere Aufnahme derselben Stellen zeigt, was sich verändert hat, etwa ob eine Stelle gewachsen ist oder eine Reparatur hält. So planen Betreiber und Dienstleister die nächste Revision, Sanierung oder Investition mit Vergleichsdaten statt aus dem Gedächtnis. Die Bewertung, wie lange eine Anlage noch betriebsfähig ist, trifft der Betreiber bzw. Sachverständige. Mehr dazu unter Wiederholungsinspektion.

Bleiben die Anlagendaten vertraulich?

Ja. Aufnahmen, Punktwolken und Berichte verarbeiten wir rein lokal, ohne Cloud-Dienste. Den Übertragungsweg legen wir fest, bevor die erste Aufnahme entsteht. Wer den Bericht erhält, entscheiden Auftraggeber und Betreiber gemeinsam. Für Betreiber kritischer Anlagen klären wir ihre Anforderungen an Dienstleister vor dem Angebot. Mehr dazu unter Drohneninspektion KRITIS. Kundennamen nennen wir nicht, auch nicht die unserer Partner aus dem Industrieservice.

Was brauchen Sie von uns für ein Angebot?

Ein paar Angaben genügen: welche Anlagen, welcher Anlass, welches Revisionsfenster, und wie die Anlagen zugänglich sind, etwa über ein Mannloch. Dazu, wer beauftragt und wer den Bericht erhalten soll. Am Telefon klären wir Zugang, Freigabe und Ziel der Inspektion. Danach erhalten Sie ein Angebot, zugeschnitten auf Anlagen und Umfang. Preise nennen wir auf der Website nicht, weil der Aufwand von Anlage und Zugang abhängt.

Pilot mit Helm kniet am Transportkoffer und arbeitet am Laptop, davor die Drohne im Käfig

Vor dem Flug: Drohne und Laptop werden vorbereitet.

Vorbereitung

Was wir für die Zusammenarbeit klären

Für ein Angebot genügen Anlagen, Anlass und Revisionsfenster. Je früher wir vom Revisionstermin wissen, desto besser lässt sich die Inspektion auf den Beginn des Stillstands legen.

Freigaben, Zugang und den Zustand der Anlage klären wir im Ablauf mit Ihnen und dem Betreiber. Freimessen für Personen entfällt, weil für die Inspektion niemand einsteigt; im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung. Für die Inspektion besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Anlagen und Anlass: Revision, Turnaround, Neuzustellung, Sanierung
  • Revisionsfenster und Zugang, etwa über ein Mannloch
  • Rolle: wer beauftragt, wer vor Ort Ansprechpartner ist
  • Bericht: wer ihn erhält und auf welchem Weg

Wer zu Ihnen kommt

Inspektion und Bericht aus einer Hand

Industrieerfahren seit 2017

Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.

Immer im Zweierteam

Geschulte Piloten. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung.

Deutschlandweit im Einsatz

Wir kommen zu Ihrer Anlage. Drohnen und Ausrüstung bringen wir mit.

Auswertung rein lokal

Ihre Aufnahmen werden ohne Cloud verarbeitet. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Zusammenarbeit anfragen

Revision geplant? Lassen Sie uns zusammen­arbeiten

Nennen Sie uns Anlagen, Revisionstermin und Ihre Rolle im Projekt – wir sagen Ihnen, wie die Inspektion in Ihren Ablauf passt.

Erstberatung: 30 Minuten per Google Meet, Termin direkt wählen.

  • Porträt von Christian EngelkeChristian EngelkeGründer, Geschäftsführer und Elios-Pilot
  • Porträt von Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeDipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeGründerin, Geschäftsführerin und Elios-Pilotin

E-Mail: info@inspectomatic.de

Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot.

Oder schreiben Sie uns

Vielen Dank. Ihre Anfrage ist bei uns angekommen, wir melden uns bei Ihnen.

Welche Anlage, welcher Anlass, welcher Zeitraum – formlos genügt.

* Pflichtangaben. Wir geben Ihre Angaben nicht an Dritte weiter.

Quellen

  1. DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ (Ausgabe Juni 2026), Abschnitte 2.4.3 (Fremdfirmen), 2.6.2 (Zugänge, Gerüste), 2.7 (Rettungskonzept), 3.1.3 und 5.7.1 (Kamerasysteme, Multikopter) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand abgerufen 11.10.2026
  2. DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ (Ausgabe Februar 2019), Abschnitte 2.3, 2.7 und 4.1 · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand abgerufen 11.10.2026
  3. Themen A–Z: Absturz · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand abgerufen 11.10.2026
  4. Fachwissen-Portal: Sicheres Befahren von Behältern · Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) · Stand abgerufen 11.10.2026
  5. Vision des Verbands · VAIS – Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e.V. · Stand abgerufen 11.10.2026
  6. VAIS-Fachveranstaltungen · VAIS – Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e.V. · Stand abgerufen 11.10.2026
  7. Flyability Elios 3 bei Kopterflug (Einsatzgrenzen: nicht ATEX-zertifiziert) · Kopterflug · Stand abgerufen 10.10.2026
  8. Schutzmaßnahmen gegen Absturz wirkungsvoll planen (BauPortal 1|2025, Maßnahmenhierarchie Absturz) · Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) · Stand 1/2025, abgerufen 11.10.2026
  9. VDI 6200 Blatt 1.1 Standsicherheit von Bauwerken – Berichtsdokumentation der Überprüfung (Richtlinienseite) · VDI · Stand Ausgabe 2026-06, abgerufen 11.10.2026
  10. TRBS 1112 „Instandhaltung“, Abschnitt 3.2 (Festlegungen vor Instandhaltungsmaßnahmen, Vergabe an Fremdfirmen) · BAuA, via Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg · Stand Ausgabe März 2019 (GMBl 2019 S. 218), abgerufen 11.10.2026
  11. L101 Safe work in confined spaces – Approved Code of Practice and guidance, Regulation 4(1), Abs. 70–71 · Health and Safety Executive (HSE) · Stand 3. Auflage 2014, abgerufen 11.10.2026
  12. VAIS e. V. / JPN Dr. Jörg-Peter Naumann GmbH (2026). Branchenreport Industrieservice 2026. Düsseldorf/Hannover. – Öffentlicher Auszug „Inhalt & Management Summary“, S. 15 · VAIS – Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e. V. und JPN Dr. Jörg-Peter Naumann GmbH · Stand Berichtsjahr 2025, Auszug vom 11.09.2026, abgerufen 11.10.2026
  13. TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, Abschnitt 7 · BAuA, via Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg · Stand Ausgabe März 2019, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 702, abgerufen 11.10.2026

Eine Auswahl der Kopterflug Kunden und Partner