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Industrielle Drohneninspektion Kostenlose ErstberatungErstberatung
Inspektionsdrohne im Flug unter einem Hallendach mit gelber Kranbahn, Stützen und Rohrleitungen

Anlagen · Hallen und Tragwerke

Inspektions­bericht Halle per Drohne

Träger, Anschlüsse und Decke hoch über dem Betrieb – und für jede Stelle ein Hubsteiger? Die Drohne nimmt das Tragwerk in Stunden auf. Jede Stelle kommt mit Foto und Achse, damit Statiker und Fachfirma planen.

Die Drohne in der Halle

So kommt die Elios 3 an Träger und Anschlüsse Ihrer Halle

Die Elios 3 fliegt unter der Decke, zwischen Trägern und über Bühnen, der Pilot steuert vom Hallenboden aus. Für die Aufnahmen braucht es keinen Hubsteiger zwischen den Maschinen, und niemand arbeitet in der Höhe. Freigehalten wird nur der Bereich unter der Drohne – und über das Achsraster bekommt jeder Knoten seine Achse.

Die Elios 3 von vorn: Drohne im kugelförmigen Schutzkäfig aus Kohlefaserstreben, oben der LiDAR-Kopf, vorn Kamera und LED-Leuchten
Bild: Flyability
  1. LiDAR-Kopf

    Misst zehnmal pro Sekunde rundum die Entfernung zu jeder Oberfläche, auch nach oben und unten. Daraus entsteht die Punktwolke – und die Drohne weiß ohne GPS, wo sie ist.

  2. Kamera

    4K-Video und Einzelbilder. Jedes Foto bekommt seine Aufnahmeposition in der Punktwolke.

  3. Eigenes Licht

    LED-Beleuchtung mit bis zu 16.000 Lumen (Herstellerangabe), mit Staubmodus – für Bilder auch im dunklen Innenraum.

  4. Schutzkäfig

    Kohlefaser rund um die Rotoren. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten gehören zum normalen Betrieb, die Drohne fliegt weiter.

  • Unter der Decke, zwischen Trägern und über Bühnen
  • Kein Hubsteiger zwischen den Maschinen, niemand arbeitet in der Höhe
  • Freigehalten wird nur der Bereich unter der Drohne, Krane dort stehen still
  • Stunden statt Tage oder Wochen: eine geplante Betriebspause reicht für viele Bereiche der Halle
Industrie-LiDAR-Drohne Elios 3 ›

Was Betreiber wissen wollen

Hallentragwerk: Zustand von Trägern und Anschlüssen in jeder Achse

Diese Fragen stellen Eigentümer, Instandhaltung und Facility Management, bevor das Tragwerk oder die Decke einer Halle inspiziert wird. Die kurzen Antworten stehen hier, die ausführlichen weiter unten.

In welchem Zustand sind Träger und Anschlüsse?

Der Bericht zeigt die sichtbare Oberfläche des Tragwerks: Korrosion, Verformungen, Risse, Durchfeuchtungen und lose oder fehlende Teile an Knoten und Verbänden, auch an Kranbahnen. Zu jeder Stelle gehört das Foto aus dem Flug.

Was im Bericht steht ›

In welcher Achse liegt der Schaden?

Wir legen das Achsraster Ihrer Halle in die Punktwolke. Jede Aufnahme bekommt so eine Achsangabe, etwa „zwischen E und G, Achse 10 bis 13“.

Beispiele ›

Hilft der Bericht bei der regelmäßigen Überprüfung?

Er liefert Fotos und die Stelle jedes Befunds, also Achse und Höhe in der Halle, für die Begehung und die Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person. Die Beurteilung der Standsicherheit bleibt bei ihr.

Ausgangslage ›

Wer sichtet das ganze Material?

Das übernehmen wir. Der Bericht ordnet jede Aufnahme einem benannten Hallenabschnitt zu und sortiert nach Einstufung. Bei Thermografie gehört zu jedem Foto das Wärmebild derselben Stelle.

Beispiele ›

Können wir mit den Daten planen und messen?

Die Punktwolke der Halle wird mit Messungen und Achsraster geliefert, auf Wunsch als E57-Export. Damit arbeiten Planer und Statiker weiter.

3D-Bestandsaufnahme ›

Muss die Produktion dafür stehen?

Die Drohne fliegt unter der Decke, ein Hubsteiger zwischen den Maschinen entfällt. Freigehalten wird der Bereich unter der Drohne. Wie das in Ihren Betrieb passt, stimmen wir vorher ab.

Vorbereitung ›
Punktwolke einer Produktionshalle schräg von oben: Dachtragwerk, Träger und Einbauten unter der Decke

Die Halle als Punktwolke aus einem Drohnenflug unter der Decke, für diese Seite neu gezeichnet: Tragwerk und Einbauten schräg von oben.

Was im Bericht steht

Jede Aufnahme mit Achse, Foto und Einstufung

Der Bericht ist für die Menschen gemacht, die danach handeln: Eigentümer, Instandhaltung, fachkundige Person und Fachfirma. Alle sehen dasselbe Foto mit derselben Achsangabe.

Sie öffnen ihn im Browser, ohne Installation. Unsere Verarbeitung läuft rein lokal, ohne Cloud.

Was Sie mit dem Bericht weiter tun: Befunde verorten zeigt, wie jeder Schaden im Tragwerk seine Achse bekommt; mit Sanierung vorbereiten schreibt Ihr Planer gezielt aus; bei der Wiederholungsinspektion vergleichen Sie zur nächsten Überprüfung dieselben Stellen.

  • Befundliste mit Art, Einstufung und Achsangabe
  • Bildnachweis: das Foto zu jedem Befund, bei Thermografie mit Wärmebild
  • Achsraster der Halle auf der Punktwolke
  • Messungen von Strecken und Flächen, auf Wunsch E57-Export
  • Verdeckte Bereiche, etwa hinter Lüftungskanälen oder Verkleidungen
  • Einstufung nach Ihren Vorgaben, die Bewertung bleibt bei Ihnen
Werkhalle · LiDAR · ein Drohnenflug

Unter der Decke durch die Halle

Kamerafahrt durch die Punktwolke eines Inspektionsflugs unter einer Hallendecke: längs zwischen Unterzügen, Leitungen und Bühnen, jeder Träger an seinem Platz.

Die Punktwolke lässt sich direkt im Browser drehen und zoomen. Diese Ansicht ist eine Funktion der Website, kein Bestandteil des Berichts.

Beispiele aus zwei Projekten

Ein Tragwerk vermessen, eine Hallendecke thermografiert

Im ersten Projekt war eine Bestandsaufnahme gefragt: Stahlbühne und Deckenraum einer Produktionshalle in mehreren Drohnenflügen erfasst, zu einer Punktwolke ausgerichtet, mit Achsraster für einen Ausschnitt, Strecken und Flächen gemessen, Fotos mit Aufnahmeposition und ein E57-Export. Im zweiten Projekt wurden zwei Produktionshallen thermografiert: jede Aufnahme mit Farbfoto und Wärmebild, geordnet nach Abschnitten, in der Regel nach dem Hallenachsraster benannt. Die Aufnahmen sind eingestuft, von gering bis kritisch.

Trägeranschluss unter einer Gitterrostbühne, aus dem Flug fotografiert.
Deckenträger mit Schraubknoten, aus dem Flugvideo der Bestandsaufnahme.
Ausgewertetes Wärmebild eines Leuchtenbands aus dem Thermografie-Projekt, eingestuft als kritisch.

Vor Ort

Hallen von unten: Kranbahn, Fachwerk, Dach und Decke

Neben den Aufnahmen aus den Projekten das Umfeld, in dem die Drohne in Hallen fliegt: Kranbahnen, genietetes Fachwerk und Dachverbände hängen hoch über Maschinen und Lagerflächen. Vom Hallenboden aus sieht man sie nur von weitem, ein Hubsteiger braucht freie Fläche darunter.

Stahlwerkshalle: Kranbahn und Laufsteg unter dem Dach, darunter Lager- und Verkehrsflächen.
Genietetes Fachwerk und Kranbahnträger: viele gleiche Knoten, hoch über dem Hallenboden.
Dachkonstruktion von unten: Binder und Verbände, vom Boden aus nur von weitem zu sehen.
Hallendecke mit Pfetten, Verbänden, Hängekran und Leitungen: Tragwerk und Installationen liegen dicht beieinander.

Vergleich

Hallen­inspektion: klassisch oder per Drohne

KlassischPer Drohne
Zugang zum TragwerkHubsteiger, der freie Fläche zwischen den Maschinen brauchtDie Drohne fliegt unter der Decke, freigehalten wird nur der Bereich unter ihr
Arbeit in der HöheAuf dem Hubsteiger, mit AbsturzgefahrFür die Aufnahmen arbeitet niemand in der Höhe, der Pilot bleibt am Boden
Welcher Knoten es istEin Foto vom Steiger zeigt einen Knoten, aber nicht, welcher der vielen gleichen es istJede Aufnahme mit Achsangabe im Achsraster der Halle
Dauer der InspektionTage oder WochenStunden

Wo klassisch nötig bleibt

Die eingehende Überprüfung prüft die maßgeblichen Bauteile handnah, teils mit Materialproben – dafür und für Reparaturen braucht es den Hubsteiger weiterhin, aber nur an den Knoten, die der Bericht zeigt. Innere Risse und Risstiefe klärt eine zerstörungsfreie Prüfung am Bauteil, verdeckte Bauteile hinter Verkleidungen sieht die fachkundige Person selbst an. Die Beurteilung der Standsicherheit bleibt bei ihr.

Blick von unten auf das Stahltragwerk einer Hallendecke mit Trägern, Knotenblechen, Leuchte und Lüftungsrohr; an Trägern und Knotenblechen braune Verfärbungen

Hallendecke aus dem Flug fotografiert: Träger und Knotenbleche mit braunen Verfärbungen. Vom Hallenboden aus sieht man sie nur von weitem.

Ausgangslage

Der Eigentümer ist verantwortlich, das Tragwerk hängt hoch

Bauliche Anlagen sind so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Die Verantwortung trägt der Eigentümer. Die Hinweise der Bauministerkonferenz zur Überprüfung der Standsicherheit zählen Produktionshallen mit Stützweiten über 12 m zur Kategorie 2. Als Anhaltswerte nennen sie eine Begehung durch den Eigentümer alle 2 bis 3 Jahre, eine Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person alle 4 bis 5 Jahre und eine eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person alle 12 bis 15 Jahre. Die VDI-Richtlinie 6200 hat diese Hinweise weiterentwickelt.

Wonach gesucht wird, steht dort auch: Verformungen, Schiefstellungen, Risse, Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Korrosion an Stützen, Trägern und Bindern. Empfohlen wird ein Bauwerksbuch, in das jede Überprüfung eingetragen wird.

Schwierig ist der Zugang. Träger, Anschlüsse und Deckenleuchten hängen über Maschinen, Kranbahnen und Leitungen. Ein Hubsteiger braucht freie Fläche und Zeit. Und ein Foto vom Steiger zeigt einen Knoten, aber nicht, welcher der vielen gleichen es ist.

Einordnung

Was die Inspektion an der Halle klärt

Vier Punkte zum Rahmen der Inspektion: Pflichten, Zugang, Risiko und Aufwand.

01

Was an der Halle überprüft wird

In der Fassung der Hinweise, die diese Seite zitiert, sind bauliche Anlagen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Die Verantwortung für Instandhaltung und Verkehrssicherheit trägt der Eigentümer oder der Verfügungsberechtigte.

Die Hinweise zählen Gebäude und Gebäudeteile mit Stützweiten über 12 m zur Kategorie 2, Produktionshallen stehen dort als Beispiel. Für diese Kategorie nennen sie die Anhaltswerte aus der Ausgangslage; die Abstände hängen von Art, Robustheit, Alter und Erhaltungszustand des Tragwerks ab, dazu von Nutzung und Umweltbedingungen. Für andere Hallen nennt diese Seite keine Frist.

Der VDI beschreibt die Richtlinie 6200 als Grundlage für die regelmäßige Bauwerksprüfung von Bestandsbauten; sie empfiehlt laut VDI Überprüfungsintervalle je Schadensfolgeklasse und richtet sich auch an die Bauabteilungen von Industrieunternehmen. Seit Juni 2026 ergänzt Blatt 1.1 die Richtlinie um die Berichtsdokumentation, weil Prüfberichte bisher sehr unterschiedlich ausfallen und sich schwer vergleichen und fortschreiben lassen. Wie diese Schriften und der vgbe-Standard für Bauwerke in Industrie- und Kraftwerken zusammenhängen, steht in unserem Regelwerk Inspektion.

Unabhängig vom Turnus empfehlen die Hinweise eine Sichtkontrolle nach Umbauten, Umnutzungen und technischen Modernisierungen, soweit keine Standsicherheitsprüfung durchgeführt wurde, und nach außergewöhnlichen Einwirkungen wie Erdbeben, Hochwasser oder außergewöhnlichen Schnee- oder Windbelastungen. Jede Überprüfung gehört ins Bauwerksbuch. Wie ein solches Buch aufgebaut sein kann, gliedert das Merkblatt „Bauwerksbuch“ des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins (DBV) von 2007: Dokumentation von Bestand und Zustand, turnusmäßige Prüfungen und Sonderprüfungen aus besonderem Anlass samt Dokumentation und Beurteilung der Ergebnisse, danach Instandsetzung und Verbesserung.

Der Inspektionsbericht liefert Fotos, Achse und Punktwolke für diese Sichtkontrolle. Er bereitet sie vor und legt die Aufnahmen so ab, dass die nächste Inspektion dieselben Felder gegenüberstellen kann. Er ist nicht die Überprüfung der Standsicherheit. Die Beurteilung bleibt bei der fachkundigen oder besonders fachkundigen Person. Wir dokumentieren. Wir bewerten nicht und geben nicht frei.

Belege: 1, 2, 8, 9, 10, 13

02

Hubsteiger unter der Decke

Die Sichtkontrolle kann, soweit das vertretbar ist, ohne Hilfsmittel erfolgen, als erweiterte Begehung durch eine fachkundige Person. Schwer wird es, wo das Tragwerk hoch über Maschinen, Kranbahnen und Leitungen hängt: Dann braucht es einen Hubsteiger, und der braucht freie Fläche und Zeit.

Wer unter der Decke arbeitet, arbeitet mit Absturzgefahr. Die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ (Ausgabe 2026) verlangt, in der Gefährdungsbeurteilung vorab zu klären, ob Arbeitsbühnen oder Gerüste nötig sind und ob Absturzgefahren bestehen. Wo ein Eingriff anders nicht geht, zieht sie Hilfsmittel vor, die ihn entbehrlich machen, und nennt Kamerasysteme und Multikopter, mit denen sich der Zustand aus sicherer Entfernung beurteilen lässt. Auch die DGUV-Seite zur Absturzprävention zählt Drohnen zu den Neuerungen, die gefährliche Einsätze schon im Vorfeld ausschließen können, und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie legt 2026 einen Schwerpunkt auf Absturzunfälle. Wie schwer Abstürze wiegen, zeigt die DGUV-Statistik: 2024 gingen 53 von 218 tödlichen Arbeitsunfällen im Betrieb (ohne Straßenverkehr) auf einen Absturz zurück. Für die Halle heißt das: Für die Aufnahmen muss niemand auf den Hubsteiger, wie auf der Seite Befahren und Absturz vermeiden erklärt.

Die eingehende Überprüfung sieht vor, die maßgeblichen Bauteile handnah zu prüfen, auch die schwer zugänglichen, teils mit Materialproben. Das bleibt die Arbeit der besonders fachkundigen Person am Bauteil.

Belege: 1, 5, 6, 7, 12

03

Was entfällt, wenn niemand in der Höhe arbeitet

Für die Aufnahmen unter der Decke entfällt der Hubsteiger zwischen den Maschinen. Der Pilot bleibt am Hallenboden, die Drohne fliegt unter der Decke. Für diese Aufnahmen arbeitet niemand in der Höhe.

Die eingehende Überprüfung bleibt handnah. Der Bericht zeigt, an welchen Stellen genauer geprüft werden sollte. Er ist diese Überprüfung nicht. Die Beurteilung der Standsicherheit bleibt bei der fachkundigen Person.

Nach einem Sturm, einer hohen Schneelast oder einem Brand hält der Bericht den sichtbaren Zustand von Tragwerk und Decke mit Foto und Achse fest. Bei Umbau und Nutzungsänderung rät der Brandschutz-Leitfaden VdS 2000, den Sachversicherer früh hinzuzuziehen. Für ihn ist der Bericht eine Dokumentation zur Vorlage und Abstimmung; ob sie als Nachweis reicht, klären wir vorab an seiner konkreten Anforderung (Inspektionsbericht Versicherung).

Liegt ein Bereich in einer Ex-Umgebung, klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne dort fliegen darf; weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert.

Belege: 11

04

Was an Aufwand entfällt

Die Inspektion dauert Stunden statt Tage oder Wochen. Für die Sichtprüfung entfällt der Hubsteiger zwischen den Maschinen, und niemand arbeitet dafür in der Höhe. Freigehalten wird nur der Bereich unter der Drohne. Ob die Produktion daneben weiterläuft, legen wir mit Ihnen fest; eine geplante Betriebspause reicht für viele Bereiche der Halle.

Die handnahe Prüfung und eine Reparatur brauchen den Hubsteiger weiterhin, aber nur an den Knoten, die der Bericht mit Achse zeigt. Der Stahlbauer weiß vorher, in welchem Feld er ansetzt, und die Korrosionsschutzfirma, welche Anschlüsse sie beschichtet; solche Industriedienstleister planen ihre Arbeiten so schon vor dem ersten Termin in der Halle.

Was Inspectomatic beiträgt

Von der Fragestellung zum Inspektions­bericht

Kopterflug, unsere Schwestermarke, führt die Inspektion vor Ort durch. Wir werten aus und schreiben den Bericht. Sie haben einen Ansprechpartner für beides.

Fragestellung klären

Sie nennen uns Halle, Anlass und was Sie wissen wollen: Tragwerk für die Sichtkontrolle, Decke und Leuchten, Zustand vor einem Umbau oder eine Bestandsaufnahme. Vorhandene Achs- und Bauteilbezeichnungen übernehmen wir, wenn sie eindeutig zuzuordnen sind.

Inspektion durch Kopterflug

Die Drohne fliegt unter der Decke, zwischen Trägern und über Bühnen. Sie nimmt Video, Einzelbilder, bei Bedarf Wärmebilder und eine LiDAR-Punktwolke auf. Mehr dazu unter Inspektion vor Ort und bei Kopterflug.

Achsraster und Befunde

Wir richten die Flüge zu einer Punktwolke aus und legen das Achsraster der Halle darauf. Jede Aufnahme liegt mit ihrer Aufnahmeposition darin. Auffällige Stellen markieren wir im Foto, mit Art und Einstufung.

Inspektionsbericht

Sie erhalten die Befundliste nach Achsen geordnet, den Bildnachweis, die Punktwolke mit Messungen und den Hinweis, welche Bereiche verdeckt waren. Das passt als Anlage ins Bauwerksbuch und ist so abgelegt, dass die nächste Inspektion darauf aufbaut und dieselben Felder gegenüberstellen kann.

Pilotin mit Fernsteuerung und Tablet in einer Produktionshalle
Vor OrtDie Pilotin steuert vom Hallenboden aus, die Drohne fliegt unter der Decke

Branchen

Hallen in Lager und Fertigung, Stahlwerk und Kraftwerk

In Lager und Fertigung inspizieren wir Produktionshallen, Hallendecken und Regalgassen in Hochregallagern bis unters Hallendach (Projektbeispiel Hochregallager). Im Stahlwerk haben wir Kranbahnen in Hallen per Drohne inspiziert; Hallentragwerke über Industrieöfen inspizieren wir im selben Projekt wie den Ofen (Inspektionsbericht Industrieofen). Im Kraftwerk inspizieren wir auch das Kesselhaus mit seinen Rohrleitungen (Projektbeispiel Kraftwerk).

Grenzen

Halle per Drohne: was der Bericht zur Standsicherheit beiträgt

Ersetzt der Inspektionsbericht die Überprüfung der Standsicherheit?

Nein, er liefert ihr die Grundlage: Aufnahmen, Punktwolke und dokumentierte Befunde mit Achsangabe. Für Produktionshallen mit Stützweiten über 12 m nennen die Hinweise der Bauministerkonferenz eine Begehung durch den Eigentümer, eine Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person und eine eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person. Die Beurteilung der Standsicherheit bleibt bei diesen Personen. Ein Gutachten erstellen wir nicht. Mit Prüfverbänden arbeiten wir zusammen: Sie beauftragen, wir liefern die Daten.

Hilft der Bericht bei der eingehenden Überprüfung?

Ja, als Wegweiser: Er zeigt, an welchen Stellen die besonders fachkundige Person genauer prüfen sollte, mit Foto und Achse. Die eingehende Überprüfung selbst sieht vor, die maßgeblichen Bauteile handnah zu prüfen, auch die schwer zugänglichen, teils mit Materialproben. Das bleibt ihre Arbeit am Bauteil. Den Hubsteiger braucht sie dann gezielt dort, wo der Bericht die Stelle zeigt.

Wann ist eine Sichtkontrolle außer der Reihe sinnvoll?

Nach Umbauten, Umnutzungen und technischen Modernisierungen sowie nach außergewöhnlichen Einwirkungen wie Erdbeben, Hochwasser oder hohen Schnee- und Windlasten. Das empfehlen die Hinweise der Bauministerkonferenz unabhängig vom Turnus. Für Hallen, die lange nicht überprüft wurden, raten sie, möglichst bald damit zu beginnen. Der Inspektionsbericht liefert für diese Sichtkontrolle Fotos, Achse und Punktwolke; die Beurteilung bleibt bei der fachkundigen Person. Mehr unter Was an der Halle überprüft wird.

Erfasst die Drohne auch Kranbahnen?

Ja. Wir inspizieren auch Kranbahnen per Drohne: Träger, Verschraubungen und die Abstände zwischen den Trägern, dazu Fremdkörper. Jede auffällige Stelle steht mit Foto und Achsangabe im Bericht, wie am übrigen Tragwerk. Während des Flugs steht der Kran im Flugbereich still. Die Prüfung der Krananlage selbst bleibt bei der dafür zuständigen Person; der Bericht liefert ihr Fotos und Achse. Wie das Umfeld aussieht, zeigen die Bilder unter Vor Ort.

Erkennt der Bericht Ermüdungsrisse an Kranbahnen und Anschlüssen?

Nur, wo sie an der Oberfläche sichtbar sind. Ermüdung entsteht durch wiederholte Lastwechsel, etwa unter einem Kran; feine Risse wachsen lange unbemerkt, bevorzugt an Kerben, Querschnittssprüngen und Schweißnähten. Die Kamera erfasst Risse ab sichtbarer Größe und zeigt Rostfahnen oder lose Verschraubungen an diesen Stellen. Innere Risse und Risstiefe klärt eine zerstörungsfreie Prüfung am Bauteil, etwa mit Ultraschall. Wird dieselbe Stelle bei jeder Inspektion erneut aufgenommen, zeigt der Vergleich, ob sich etwas verändert. Die Bewertung bleibt bei der fachkundigen Person.

Was ist mit verdeckten Bauteilen?

Was verdeckt ist, fehlt in Foto und Punktwolke, und der Bericht nennt diese Bereiche ausdrücklich. Das betrifft etwa Träger hinter Verkleidungen, Lüftungskanälen oder Brandschutzbekleidung. Alles, was frei liegt, zeigt der Bericht mit Foto und Achsangabe. So weiß die fachkundige Person, welche Bereiche sie selbst ansehen muss, und niemand hält eine Lücke für einen unauffälligen Bereich.

Was zeigt ein Wärmebild unter der Decke?

Es zeigt Unterschiede an der Oberfläche, etwa an Leuchtenbändern und Verbindungsstellen. Bei einer Thermografie gehört zu jedem Foto das Wärmebild derselben Stelle, geordnet nach Abschnitten, in der Regel nach dem Hallenachsraster benannt. Die Ursache eines Unterschieds klärt eine Elektrofachkraft oder eine prüfende Stelle. Mehr unter Thermografie und im Projektbeispiel Hallendecke.

Wie genau ist die Achsangabe?

Genau genug, um Feld und Knoten wiederzufinden. Wir richten die Flüge zu einer Punktwolke aus und legen das Achsraster Ihrer Halle darauf. Jede Aufnahme liegt mit ihrer Aufnahmeposition darin, die Stelle selbst in Blickrichtung davor. Strecken und Flächen lassen sich in der Punktwolke messen. Kritische Maße prüfen Ihre Planer zusätzlich vor Ort. Ihren Hallenplan mit Achsraster brauchen wir dafür, wenn Sie einen haben.

Können wir mehrere Hallen in einem Projekt inspizieren lassen?

Ja. Im Thermografie-Beispiel waren es zwei Produktionshallen, in Abschnitte gegliedert. Die Abschnitte benennen wir nach Ihrem Achsraster, damit der Bericht zu Ihren Plänen passt. Eine geplante Betriebspause reicht für viele Bereiche. Nennen Sie uns bei der Anfrage, welche Hallen und Bereiche dazugehören.

Was passiert mit Kranen und Verkehr in der Halle während des Flugs?

Freigehalten wird nur der Bereich unter der Drohne, Krane in diesem Bereich stehen still. Ob die Produktion daneben weiterläuft, legen wir mit Ihnen fest; das hängt davon ab, was Ihr Betrieb erlaubt. Der Pilot steuert vom Hallenboden aus, die Drohne fliegt unter der Decke, ein Hubsteiger zwischen den Maschinen entfällt.

Passt der Bericht in unser Bauwerksbuch?

Ja. Die Hinweise der Bauministerkonferenz empfehlen ein Bauwerksbuch, in das jede Überprüfung eingetragen wird. Der Bericht mit Befundliste nach Achsen, Bildnachweis, Punktwolke und dem Hinweis auf verdeckte Bereiche passt als Anlage hinein. Er ist so abgelegt, dass die nächste Inspektion darauf aufbaut und dieselben Felder gegenüberstellen kann. Bringen Sie frühere Prüfberichte und Ihr Bauwerksbuch ein, wenn vorhanden.

Was passiert, wenn die Drohne unter der Decke hängen bleibt, und wer haftet?

Das Risiko wird vor jedem Einsatz beurteilt, und für den Einsatz besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Aus der Risikobeurteilung folgt, ob die Drohne frei fliegt oder bei erhöhtem Risiko getethert am Seil. Leichte Kontakte mit Trägern oder Leitungen fängt der Schutzkäfig ab, die Drohne fliegt weiter. Geflogen wird von geschulten Piloten von Kopterflug, immer im Zweierteam. Der Bereich unter der Drohne bleibt frei.

Was brauchen Sie von uns für ein Angebot?

Ein paar Sätze zu Halle und Anlass genügen, etwa turnusmäßige Sichtkontrolle, Umbau, Thermografie der Decke oder Bestandsaufnahme. Hallenplan mit Achsraster, frühere Prüfberichte und Bauwerksbuch fließen ein, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot mit festem Leistungsumfang, zugeschnitten auf Anlage, Umfang, Zugang und Berichtstiefe. Pauschale Preise nennen wir nicht.

Wer führt die Inspektion durch, und wer schreibt den Bericht?

Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht; die Inspectomatic GmbH gehört zur Kopterflug Holding. Kopterflug inspiziert seit 2017 Industrieanlagen per Drohne, deutschlandweit. Drohne und Ausrüstung bringen wir mit. Weil dasselbe Team fliegt und auswertet, wissen die Piloten, welche Stellen der Bericht später braucht. Sie haben einen Ansprechpartner von der Anfrage bis zur Übergabe. Mehr zum Ablauf unter Inspektion vor Ort.

Pilot von hinten in einer langen Halle, die Drohne fliegt unter der Decke

Inspektion in einer Halle: Der Pilot steht am Boden, die Drohne fliegt unter der Decke.

Vorbereitung

Hallen­inspektion vorbereiten: Termin, Freigabe, Ansprechpartner

Die Produktion daneben kann weiterlaufen, wenn es Ihr Betrieb erlaubt; das legen wir gemeinsam fest. Freigehalten wird nur der Bereich unter der Drohne, Krane in diesem Bereich stehen still.

Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung. Liegen Bereiche in einer Ex-Umgebung, klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne dort fliegen darf, denn weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert. Wir liefern Informationen für die Planung sicherer Arbeiten; Gefährdungsbeurteilung und Freigabe der Arbeiten bleiben bei Ihnen.

  • Wir bringen mit: Drohne, geschulte Piloten von Kopterflug im Zweierteam, Risikobeurteilung vor Ort, Betriebshaftpflicht
  • Im Ablauf geklärt: Termin, Freigabe der Arbeiten, Ansprechpartner vor Ort; Hallenplan mit Achsraster, frühere Prüfberichte und Bauwerksbuch fließen ein, wenn vorhanden
  • Sie erhalten: Ausrichtung der Flüge, Achsraster, Befundliste und Bericht im Browser

Wer zu Ihnen kommt

Inspektion und Bericht aus einer Hand

Industrieerfahren seit 2017

Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.

Immer im Zweierteam

Geschulte Piloten. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung.

Deutschlandweit im Einsatz

Wir kommen zu Ihrer Anlage. Drohnen und Ausrüstung bringen wir mit.

Auswertung rein lokal

Ihre Aufnahmen werden ohne Cloud verarbeitet. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Steht in Ihrer Halle eine Inspektion an?

Nennen Sie uns Halle und Anlass – am Telefon, in der kostenlosen Erstberatung oder über das Formular.

Erstberatung: 30 Minuten per Google Meet, Termin direkt wählen.

  • Porträt von Christian EngelkeChristian EngelkeGründer, Geschäftsführer und Elios-Pilot
  • Porträt von Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeDipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeGründerin, Geschäftsführerin und Elios-Pilotin

E-Mail: info@inspectomatic.de

Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot.

Oder schreiben Sie uns

Vielen Dank. Ihre Anfrage ist bei uns angekommen, wir melden uns bei Ihnen.

Welche Anlage, welcher Anlass, welcher Zeitraum – formlos genügt.

* Pflichtangaben. Wir geben Ihre Angaben nicht an Dritte weiter.

Quellen

  1. Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten (Tabellen 1 und 2, Abschnitte 3 und 4) · Bauministerkonferenz (ARGEBAU), Fassung Bayern · Stand Fassung September 2006, abgerufen 07.10.2026
  2. Meldung „Standsicherheit von Bauwerken“ zur VDI 6200 (VDI-Nachrichten, Richtlinie seit 2010 Grundlage der Bauwerksprüfung) · VDI · Stand Meldung vom 18.09.2024
  3. Projektbeispiel Hallentragwerk (Projektdaten) · Inspectomatic · Stand 07.10.2026
  4. Projektbeispiel Thermografie Hallendecke (Projektdaten) · Inspectomatic · Stand 07.10.2026
  5. DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ (Abschnitte 2.6.2 Zugänge und 3.1.3 Hilfsmittel) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand Ausgabe Juni 2026, abgerufen 11.10.2026
  6. Absturz (Themen A–Z, Prävention von Absturzunfällen) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand abgerufen 11.10.2026
  7. Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), Schwerpunkt 2026 · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand abgerufen 11.10.2026
  8. VDI 6200 Standsicherheit von Bauwerken – Regelmäßige Überprüfung (Richtlinienseite, Kurzreferat) · VDI · Stand Ausgabe Februar 2010, abgerufen 11.10.2026
  9. VDI 6200 Blatt 1.1 Standsicherheit von Bauwerken – Berichtsdokumentation der Überprüfung (Richtlinienseite) · VDI · Stand Ausgabe Juni 2026, abgerufen 11.10.2026
  10. Review vgbe Conference „Maintenance in Power Plants 2023“ (Bauwerke, Standard VGB-S-044) · vgbe energy e.V. · Stand abgerufen 11.10.2026
  11. VdS 2000 Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb, Abschnitt 7.10 (Sachversicherer bei Umbau und Nutzungsänderung) · GDV / VdS Schadenverhütung · Stand Ausgabe 2010-12, abgerufen 11.10.2026
  12. Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024, Tabelle 4 (S. 14) und Tabelle 9 (S. 23): tödliche Arbeitsunfälle im Betrieb, Absturz · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand Ausgabe Oktober 2025, abgerufen 11.10.2026
  13. DBV-Merkblatt „Bauwerksbuch – Empfehlungen zur Sicherheit und Erhaltung von Gebäuden“ (Inhaltsverzeichnis, Kapitel 1–4) · Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E. V. (DBV) · Stand Fassung Juni 2007, abgerufen 11.10.2026

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