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Industrielle Drohneninspektion Kostenlose ErstberatungErstberatung
Die Elios 3 im Schutzkäfig mit Fernsteuerung und Helm auf einem Besprechungstisch, dahinter auf dem Bildschirm die Auswertung: Punktwolke einer Halle und das Foto zur markierten Stelle

Inspektion und Bericht

Inspektions­bericht: Leistungsumfang

Was genau bekommen Sie bei einer Drohneninspektion? Video, Einzelbilder, Punktwolke und jeden Befund mit Foto und Stelle am Bauteil, aufgenommen in Stunden statt Tagen. Mit jeder weiteren Inspektion sehen Sie, wie sich die Anlage verändert.

Die Drohne

Was die Elios 3 im Drohnenflug für Ihren Bericht aufnimmt

Was im Bericht stehen kann, entscheidet sich beim Flug. Die Elios 3 fliegt durch eine Öffnung ab DN 600 in die Anlage und nimmt im selben Flug Video, Einzelbilder, bei Bedarf Wärmebilder und die LiDAR-Punktwolke auf. Aus diesen Daten bekommt jeder Befund Foto und Stelle am Bauteil – das ist der Kern des Lieferumfangs, den Sie im Angebot vergleichen.

Die Elios 3 von vorn: Drohne im kugelförmigen Schutzkäfig aus Kohlefaserstreben, oben der LiDAR-Kopf, vorn Kamera und LED-Leuchten
Bild: Flyability
  1. LiDAR-Kopf

    Misst zehnmal pro Sekunde rundum die Entfernung zu jeder Oberfläche, auch nach oben und unten. Daraus entsteht die Punktwolke – und die Drohne weiß ohne GPS, wo sie ist.

  2. Kamera

    4K-Video und Einzelbilder. Jedes Foto bekommt seine Aufnahmeposition in der Punktwolke.

  3. Eigenes Licht

    LED-Beleuchtung mit bis zu 16.000 Lumen (Herstellerangabe), mit Staubmodus – für Bilder auch im dunklen Innenraum.

  4. Schutzkäfig

    Kohlefaser rund um die Rotoren. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten gehören zum normalen Betrieb, die Drohne fliegt weiter.

  • Ein Flug, alle Rohdaten: Video, Einzelbilder, Wärmebild und Punktwolke
  • Eine Öffnung ab DN 600 genügt, für die Inspektion steigt niemand ein
  • Der Pilot bleibt außerhalb und steuert über Livebild und 3D-Karte; auf Wunsch sehen Sie mit
  • Stunden statt Tage oder Wochen, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran
Industrie-LiDAR-Drohne Elios 3 ›

Was der Einkauf wissen will

Leistungsumfang: was Sie erhalten und wo er endet

Bevor Sie ein Angebot einholen, wollen Sie wissen, was Sie genau kaufen. Den Ablauf Schritt für Schritt finden Sie unter Ablauf der Drohneninspektion.

Was gehört zum Lieferumfang?

Video, Einzelbilder und LiDAR-Punktwolke der inspizierten Bereiche. Dazu der Bericht: jeder Befund mit Foto, Markierung, Beschreibung, Einstufung und Stelle am Bauteil (Höhe, Winkel, Abschnitt).

Lieferumfang ›

Wo endet der Lieferumfang?

Bei der Dokumentation, die Ihre Fachleute bewerten. Die fachliche Bewertung bleibt beim Betreiber oder bei der prüfenden Stelle, die Sie beauftragen. Ein Gutachten, eine Prüfbescheinigung oder eine Betriebsfreigabe gehören nicht dazu.

Grenzen ›

Wer macht was?

Kopterflug inspiziert vor Ort, mit geschulten Piloten im Zweierteam. Inspectomatic wertet aus und erstellt den Bericht. Sie haben einen Ansprechpartner für beides.

Ablauf ›

In welcher Form erhalten wir den Bericht?

Sie erhalten ihn im Browser, ohne Installation, mit Bildern, Videos und Punktwolke. Auf Wunsch als PDF-Bericht oder in einem abgestimmten Datenformat.

Punktwolke im Browser ›

Passt der Bericht zu unseren Vorgaben?

Ja. Berichtsvorlage, Datenfelder, Befundarten und Einstufung stimmen wir vor der Inspektion mit Ihnen ab. Bei Anlagen mit vielen Aufnahmen und wiederkehrenden Inspektionen kommt eine KI-gestützte Bildauswertung dazu; ihre Vorschläge sichten wir, bevor sie in den Bericht gehen.

Berichtsvorlagen ›

Ist eine Wiederholungsinspektion möglich?

Ja, darauf sind die Daten angelegt. Punktwolke und Aufnahmen werden reproduzierbar erfasst und abgelegt. Eine spätere Inspektion baut darauf auf und zeigt Veränderungen an denselben Stellen.

Wiederholungsinspektion ›
Punktwolke eines Silos, so gedreht, dass zwei lange Rissverläufe aus roten Kreuzen mittig von oben nach unten laufen

Befundkarte aus unserer Auswertung eines Silos: Jede Rissmarke ist über den Kamerastrahl an die Silowand gelegt, aneinandergereiht ergeben sie den Verlauf der Risse.

Lieferumfang

Welche Informationen bekomme ich, damit ich die nächste Reparatur, Sanierung oder Revision besser planen kann?

Sie erhalten jeden Befund mit Bild, Lage und Einstufung, dazu Video und Punktwolke. Damit wissen Instandhaltung und Fachfirmen vor der nächsten Revision, was wo zu tun ist, und können Arbeitsumfang, Zugang und Material vorab planen.

DIN 31051 zählt die Inspektion neben Wartung, Instandsetzung und Verbesserung zu den Grundmaßnahmen der Instandhaltung (Quelle). Die DGUV Information 209-015 beschreibt sie als Vergleich von Soll- und Ist-Zustand, aus dem gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet werden (Quelle). Die Beurteilung bleibt bei Ihnen; der Bericht liefert die Grundlage. Der Lieferumfang ist bei jeder Inspektion derselbe Kern. Was im Einzelfall dazukommt, legen wir im Angebot fest.

Wie eine Punktwolke aus dem Drohnenflug aussieht, zeigen die Beispiele unter Punktwolke im Browser; wie jeder Schaden darin seine Stelle bekommt, steht unter Befunde verorten.

  • Video der Flüge, zum Nachsehen jeder Stelle im Zusammenhang
  • Einzelbilder in hoher Auflösung, bei Bedarf mit Wärmebild
  • LiDAR-Punktwolke der inspizierten Bereiche
  • Befunde mit Bildnachweis: Foto, Markierung, Befundart, Beschreibung und Einstufung
  • Wo jeder Befund sitzt: am Bauteil, wo ein Bezugskörper wie das Silogitter vorliegt, sonst in der Punktwolke oder über die Aufnahmeposition
  • Hinweis auf Lücken: welche Bereiche die Daten nicht abdecken
  • Übergabe im Browser ohne Installation, als PDF oder in einem abgestimmten Datenformat
Befundkarte einer Rohrbrücke: Punktwolke steil von oben, entlang der abgewinkelten Brücke Befundmarken als rote und gelbe Kreuze

Befundkarte aus einer Rohrbrückeninspektion: die Marken nach Befundart eingefärbt, jede an ihrer Stelle in der Punktwolke.

Bericht nach Ihren Vorgaben

Ihre Felder, Ihre Schadensarten, Ihre Einstufung

Jede Instandhaltung arbeitet mit eigenen Begriffen. Die eine ordnet nach Anlagenkennzeichen, die andere nach Ebenen oder Achsen. Deshalb richten wir den Bericht nach Ihren Vorgaben aus, nicht nach unserer Vorlage.

Vor der Inspektion legen wir gemeinsam fest, welche Befundarten markiert werden, nach welchen Stufen eingestuft wird und welche Datenfelder jeder Befund trägt. Bei vielen gleichartigen Befunden, etwa Korrosion an den Halterungen einer Rohrbrücke, unterstützt eine KI-gestützte Bildauswertung das Markieren. Sie lohnt sich vor allem bei komplexeren Anlagen mit vielen Aufnahmen und bei wiederkehrenden Inspektionen. Jeder automatische Vorschlag wird von Menschen gesichtet, bevor er in den Bericht geht. Dasselbe Prinzip nennt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für KI im Arbeitsschutz: Sprachmodelle klingen oft überzeugend, liegen aber nicht immer richtig, deshalb prüft bei sicherheitsrelevanten Fragen eine Fachperson das Ergebnis (Quelle).

  • Individuelle Berichtsvorlagen mit Ihren Datenfeldern und Bezeichnungen
  • Gliederung nach Bauteil, Ebene, Achse oder Abschnitt
  • KI-gestützte Bildauswertung für Anlagen mit vielen Aufnahmen und wiederkehrende Inspektionen, abgestimmt auf Ihre Befundarten
  • Wiederholungsinspektion mit denselben Feldern, damit spätere Berichte auf den ersten aufbauen

Reaktorwand mit Belag und Roststellen: Ausgangspunkt für einen späteren Vergleich.

Wiederholungsinspektion

Dieselbe Stelle, ein anderer Zeitpunkt

Viele Befunde sind kein Grund zum sofortigen Handeln, aber ein Grund, die Stelle erneut zu inspizieren. Dafür ist der erste Bericht die Ausgangsbasis: Punktwolke und Aufnahmen werden reproduzierbar erfasst und abgelegt, jeder Befund lässt sich über seine Position wiederfinden. Bei der nächsten Inspektion stehen geeignete Aufnahmen derselben Stelle zeitlich geordnet nebeneinander. Weil Felder und Einstufung gleich bleiben, lassen sich Berichte aus verschiedenen Jahren nebeneinanderlegen. Ob sich ein Schaden verändert hat und was daraus folgt, beurteilen Sie oder Ihre Sachverständigen.

Für Ihre Planung heißt das: Wer den Zustand über mehrere Inspektionen kennt, kann Ersatzteile rechtzeitig bestellen und die Revision danach ausrichten. Die DGUV Information 209-015 beschreibt das als zustandsorientierte Instandhaltung (Quelle). Im Schiffbau nennt die Klassifikationsgesellschaft American Bureau of Shipping (ABS) Fernprüftechnik ausdrücklich auch für den Eigner selbst, außerhalb der Klassenprüfung: um Besichtigungen und Werftzeiten vorzubereiten und für Instandhaltungs- und Asset-Management-Programme (Quelle). Wiederholungsinspektion: Zustand vergleichen

Ein langer Riss verteilt sich auf viele Fotos. Ohne Angabe, wo er an der Wand sitzt, ist er im Bericht kaum wiederzufinden.

Ausgangslage

Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn klar ist, was geliefert wird

„Drohneninspektion mit Bericht“ kann vieles heißen: ein Ordner mit Fotos, ein Video vom Flug oder eine Dokumentation, in der jeder Befund seine Lage hat. Für den Einkauf sehen alle drei Angebote auf den ersten Blick gleich aus.

Den Unterschied merkt die Instandhaltung erst danach. Der Bericht liegt vor, aber die Suche beginnt trotzdem: Welches Foto gehört zu welcher Halterung, welcher Riss zu welcher Höhe im Silo? Bei jeder Übergabe an Planer oder Fachfirmen stellt sich die Frage neu.

Wer eine Inspektion beauftragt, sollte deshalb vorher festlegen, was am Ende auf dem Tisch liegt. Die Prüfpflichten des Betreibers bleiben davon unberührt: Eine Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung führt eine zur Prüfung befähigte Person durch und zeichnet Art, Umfang und Ergebnis auf (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Ein Inspektionsbericht ist dafür eine Grundlage, keine Prüfung. Wie viel an Prüfung und Dokumentation hängt, zeigt der aktuelle Bericht der Kommission für Anlagensicherheit (KAS): Bei den 1.294 sicherheitstechnischen Prüfungen nach § 29a BImSchG aus dem Jahr 2024 lag der Mängelschwerpunkt wieder bei Qualitätssicherung und Instandhaltung von Anlagen und bei Prüfungen; viele Mängel betrafen Organisation und Dokumentation, nicht die Technik (Quelle). Welche Schriften von Gesetzgeber, DGUV, Berufsgenossenschaften und Verbänden dabei eine Rolle spielen, fasst Regelwerk Inspektion zusammen.

Dazu kommt der Aufwand für den Zugang. Wer selbst in einen Behälter oder ein Silo einsteigt, braucht nach DGUV Regel 113-004 einen Erlaubnisschein mit festgelegten Schutzmaßnahmen und mindestens einen Sicherungsposten. Vorher soll der Betreiber nach derselben Schrift klären, ob der Einstieg überhaupt nötig ist; als Ausweg nennt sie die Inspektion mit Kamera (Quelle); was das für den Arbeitsschutz heißt, steht unter Befahren vermeiden. Fliegt nur die Drohne hinein, entfällt der Personeneinstieg, und für die Sichtprüfung braucht niemand ein Gerüst. Für Ihre Planung heißt das: Die Inspektion vor Ort dauert Stunden statt Tage oder Wochen; gegenüber Gerüst und Befahren brauchen Sie nach unserer Erfahrung 60 bis 80 Prozent weniger Zeit. Der Stillstand bleibt kurz, und in einem geplanten Stillstand lassen sich viele Anlagen nacheinander inspizieren.

Was wir beitragen

Vier Schritte, ein Ansprechpartner

Von der ersten Abstimmung bis zur Übergabe liegt alles in einer Hand.

Abstimmung und Angebot

Sie nennen uns Anlage, Anlass und Zeitraum. Wir klären Zugang, Freigaben und Berichtsinhalt und schicken Ihnen ein Angebot. Den Termin legen wir auf Ihren Stillstand.

Inspektion durch Kopterflug

Geschulte Piloten inspizieren die Anlage mit der passenden Drohne: innen mit der Elios 3, Außenanlagen mit der DJI M30T. Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung. Auf Wunsch sehen Sie während des Flugs im Livebild mit.

Auswertung in Inspectomatic

Wir setzen die Befunde auf den Fotos, stufen sie nach den vereinbarten Kriterien ein und berechnen ihre Lage. Die Verarbeitung läuft rein lokal, ohne Cloud.

Übergabe des Berichts

Den Inspektionsbericht erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Sie erhalten Bericht, Bilder, Videos und Punktwolke im Browser, auf Wunsch als PDF. Den Bericht geben Sie an Ihre Fachfirmen weiter, damit sie den Arbeitsumfang vorab kennen und nur dort einrüsten, wo der Bericht eine Stelle zeigt. Wie wir mit Industriedienstleistern zusammenarbeiten: Industriedienstleister.

Grenzen und Einwände

Inspektions­bericht: was er belegt und was Prüfung und Gutachten bleibt

Ersetzt der Bericht eine Prüfung oder ein Gutachten?

Nein, er liefert die Grundlage dafür: Aufnahmen, Punktwolke und dokumentierte Befunde. Die wiederkehrenden Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung führen zur Prüfung befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen durch und zeichnen Art, Umfang und Ergebnis auf. Bewertung und Freigabe bleiben beim Betreiber oder bei der prüfenden Stelle. Mit Prüfverbänden arbeiten wir auf Ihren Auftrag zusammen: Sie beauftragen die Prüfung, wir liefern die Daten, auf die sie aufbaut. Nach TRBS 1201 darf sich die prüfende Person Ergebnisse qualifizierter Personen zu eigen machen, die Bewertung bleibt bei ihr (Quelle).

Können wir den Bericht unserem Versicherer vorlegen?

Ja, als Dokumentation zur Vorlage und Abstimmung mit dem Versicherer. Die GDV-Musterbedingungen sehen vor, nach einem Schaden das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, wenn Veränderungen daran unumgänglich sind, und nennen Fotos als Beispiel (Quelle). Der Bericht zeigt jeden Befund mit Bild, Lage und Datum der Aufnahme. Ob er als Nachweis für eine bestimmte Anforderung reicht, entscheidet Ihr Versicherer; das klären wir vorab an der konkreten Anforderung. Nach einem Schaden kommen wir kurzfristig; den Drohnenflug stimmen Sie am besten vorher mit Ihrem Versicherer ab. Mehr unter Inspektionsbericht Versicherung.

Was lässt sich aus den Bildern bestimmen, und was nicht?

Alles, was an sichtbaren Oberflächen zu erkennen ist, etwa Risse, Korrosion, Beschichtungsschäden und Beläge. Wandstärke, Tragfähigkeit, Rissbreite und -tiefe sowie Schäden unter Isolierung oder Beschichtung erfassen ergänzende Verfahren, gezielt an den Stellen, die der Bericht benennt. Bereiche, die die Aufnahmen nicht abdecken, weist der Bericht aus. Damit wissen Sie vor der Vergabe, wo eine Messung am Bauteil noch fehlt und wo nicht.

Wovon hängt der Preis eines Inspektionsberichts ab?

Von Anlage, Umfang, Zugang und Berichtstiefe, deshalb nennen wir keine pauschalen Preise. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie ein Angebot mit festem Leistungsumfang. Darin steht, welche Bereiche inspiziert werden, was der Bericht enthält und in welcher Form er übergeben wird. So lassen sich Angebote vergleichen, weil klar ist, was am Ende auf dem Tisch liegt: ein Ordner mit Fotos oder jeder Befund mit seiner Lage. Was zum Lieferumfang gehört

Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?

Für den Anfang genügen drei Angaben: welche Anlage, welcher Anlass, welcher Zeitraum. Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wichtig sind außerdem der Zugang, etwa ein Mannloch oder eine andere Öffnung ab DN 600, und wer mit dem Bericht weiterarbeitet. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang, Freigaben und Berichtsinhalt und schicken Ihnen das Angebot. Rufen Sie an: +49 421 408 937 98, oder schreiben Sie uns.

Wie kurzfristig können Sie kommen, und wann liegt der Bericht vor?

In der Regel mit 1–2 Wochen Vorlauf. Im Notfall kommen wir kurzfristig, binnen 48 Stunden vor Ort. Den Termin legen wir auf Ihren Stillstand, am besten an den Anfang. Den Inspektionsbericht erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Dann zeigt er rechtzeitig, wo Reparaturen nötig sind, solange sich der Revisionsplan noch anpassen lässt.

Gehören Reinigung und Freigabe der Anlage zum Leistungsumfang?

Nein, beides bleibt bei Ihnen und Ihren Fachfirmen. Für die Inspektion ist die Anlage außer Betrieb, entleert und so weit gereinigt, dass Wand und Boden sichtbar sind. Ihr Betrieb gibt den Bereich frei, bei Bedarf mit Erlaubnisschein. Freimessen für Personen entfällt, weil für die Inspektion niemand einsteigt; im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf. Freimessen führen wir nicht durch. Drohnen, Ausrüstung und die Risikobeurteilung für den Flug bringt Kopterflug mit.

Wer haftet, wenn bei der Inspektion etwas passiert?

Für die Inspektion besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Vorher sorgen wir dafür, dass möglichst nichts passiert: Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung, und bei erhöhtem Risiko fliegt die Drohne getethert am Seil. Der Schutzkäfig fängt leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten ab. Weil für die Sichtprüfung niemand einsteigt und kein Gerüst steht, entfallen außerdem die Gefährdungen durch den Einstieg und die Arbeit in der Höhe.

Geht das in explosionsgefährdeten Bereichen?

Ja, nach Klärung durch den Betreiber. Weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert, deshalb klärt der Betreiber im Ex-Bereich vorab, ob die Drohne fliegen darf, und die Freigabe Ihres Betriebs muss vorliegen. Freimessen für Personen entfällt bei reinem Drohneneinsatz, weil niemand einsteigt. Explosionsschutz, sichere Anlagenzustände und Ihre Freigaben bleiben bestehen. Schreiben Sie bei der Anfrage dazu, ob die Anlage in einer Ex-Zone liegt.

Können Sie auch unsere eigenen Elios-Daten auswerten?

Ja, in Ausnahmefällen. Wir sichten Aufnahmen und Flugdaten vorab und sagen Ihnen, welchen Bericht sie tragen, etwa ob Befunde eine Lage in der Punktwolke bekommen können oder nur Foto und Aufnahmeposition. Der Regelfall ist die Inspektion durch Kopterflug, weil dasselbe Team fliegt und auswertet und die Piloten wissen, wie Schäden an Ihrer Anlagenart aussehen und welche Stellen der Bericht später braucht. Schreiben Sie uns, welche Daten vorliegen und welche Frage der Bericht beantworten soll.

Gehören Wärmebilder zum Lieferumfang?

Ja, wenn die Aufgabe sie braucht. Die Elios 3 trägt neben der Kamera eine Wärmebildkamera, Wärmebild und Video entstehen im selben Flug. Im Bericht steht jedes Wärmebild neben dem Farbfoto derselben Stelle, mit Aufnahmeposition, Abschnitt und Einstufung. Ob Wärmebilder dazugehören, legen wir im Angebot fest. Was Thermografie per Drohne leistet und wo ihre Grenzen liegen, steht unter Thermografie im Inspektionsbericht.

Wie ist der Bericht gegliedert?

So, wie Ihre Instandhaltung arbeitet: nach Bauteil, Ebene, Achse oder Abschnitt, mit Ihren Anlagenkennzeichen und Bezeichnungen. Vor der Inspektion legen wir gemeinsam fest, welche Befundarten markiert werden, nach welchen Stufen eingestuft wird und welche Datenfelder jeder Befund trägt. Bei einer Wiederholungsinspektion bleiben Felder und Einstufung gleich, damit spätere Berichte auf den ersten aufbauen. Berichtsvorlagen

Erhalten wir auch die Rohdaten?

Ja, Video, Einzelbilder und LiDAR-Punktwolke der inspizierten Bereiche gehören zum Lieferumfang. So lässt sich jede Stelle im Video im Zusammenhang nachsehen, und Ihre Planer können mit der Punktwolke weiterarbeiten. Übergeben wird im Browser, als Datei oder in einem abgestimmten Datenformat. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab, verarbeitet wird rein lokal, ohne Cloud.

Teammitglied mit Schutzhelm bereitet die Inspektionsdrohne am geöffneten Transportkoffer in einer Anlage vor

Vorbereitung vor dem Flug am Transportkoffer der Drohne.

Vorbereitung

Inspektion per Drohne vorbereiten: was Sie stellen, was wir mitbringen

Kopterflug bringt Drohnen, Ausrüstung und die Risikobeurteilung für den Flug mit. Von Ihnen kommen Zugang, Freigabe und ein Ansprechpartner vor Ort; je nach Anlage gehören Stillstand, Entleerung und Reinigung dazu. Wie das im Einzelnen aussieht, klären wir vor dem Termin gemeinsam.

Freimessen für Personen entfällt, weil für die Inspektion niemand einsteigt; im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf, denn weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert.

Wer zu Ihnen kommt

Inspektion und Bericht aus einer Hand

Industrieerfahren seit 2017

Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.

Immer im Zweierteam

Geschulte Piloten. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung.

Deutschlandweit im Einsatz

Wir kommen zu Ihrer Anlage. Drohnen und Ausrüstung bringen wir mit.

Auswertung rein lokal

Ihre Aufnahmen werden ohne Cloud verarbeitet. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Leistungsumfang für Ihre Anlage festlegen

Nennen Sie uns Anlage und Anlass – Sie erhalten ein Angebot mit festem Umfang, das sich mit anderen vergleichen lässt.

Erstberatung: 30 Minuten per Google Meet, Termin direkt wählen.

  • Porträt von Christian EngelkeChristian EngelkeGründer, Geschäftsführer und Elios-Pilot
  • Porträt von Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeDipl.-Wirt.-Ing. (FH) Juliana EngelkeGründerin, Geschäftsführerin und Elios-Pilotin

E-Mail: info@inspectomatic.de

Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot.

Oder schreiben Sie uns

Vielen Dank. Ihre Anfrage ist bei uns angekommen, wir melden uns bei Ihnen.

Welche Anlage, welcher Anlass, welcher Zeitraum – formlos genügt.

* Pflichtangaben. Wir geben Ihre Angaben nicht an Dritte weiter.

Quellen

  1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln · gesetze-im-internet.de · Stand abgerufen 07.10.2026
  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen · gesetze-im-internet.de · Stand abgerufen 07.10.2026
  3. DGUV Regel 113-004: Behälter, Silos und enge Räume – Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (Abschnitte 4.1 Vermeidung prüfen, 4.2.5 Sicherungsposten, 4.2.6 Erlaubnisschein) · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand Ausgabe 02/2019, abgerufen 11.10.2026
  4. DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung (Produktseite) · DIN Media · Stand Ausgabe 2019-06, abgerufen 11.10.2026
  5. Flyability Elios 3 bei Kopterflug (Einsatzgrenzen: nicht ATEX-zertifiziert) · Kopterflug · Stand abgerufen 10.10.2026
  6. DGUV Information 209-015 Instandhaltung an Maschinen und Anlagen, Abschnitt 2.2.1 und Glossar „Inspektion“ · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Stand Ausgabe 06/2026, abgerufen 11.10.2026
  7. Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010), Abschnitt B § 8 Nr. 2 (unverbindliche Bekanntgabe) · Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) · Stand Version 01.04.2014, abgerufen 11.10.2026
  8. KAS-73 Auswertung der Erfahrungsberichte über Prüfungen der Sachverständigen im Sinne von § 29a BImSchG im Jahr 2024, Abschnitte 1.3.3 und 1.3.5, Tabelle 3 · Kommission für Anlagensicherheit (KAS) · Stand verabschiedet Juni 2026, abgerufen 11.10.2026
  9. TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, Abschnitt 7 · BAuA, via Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg · Stand Ausgabe März 2019, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 702, abgerufen 11.10.2026
  10. Pressemeldung „Unterstützung statt Ersatz“ (KI im Arbeitsschutz), Abschnitt „Vertrauen ist gut – Kontrolle bleibt Pflicht“ · Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) · Stand 09.06.2026, abgerufen 11.10.2026
  11. Guidance Notes on the Use of Remote Inspection Technologies, Abschnitt 2/5 (Einsatz außerhalb der Klasse; gilt für Schiffe und Offshore-Anlagen) · American Bureau of Shipping (ABS) · Stand Ausgabe Dezember 2022, abgerufen 11.10.2026

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