Industrieerfahren seit 2017
Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.

Regelwerk und Verbände
Arbeitsschutz, Prüfpflichten, Normen, Versicherer – welche Regel gilt für Ihre Inspektion? Hier steht, welche Schriften von DGUV, Berufsgenossenschaften und Verbänden wir gelesen haben und wo sie greifen. So sehen Sie, worauf sich unser Bericht stützt.
Die Drohne im Regelwerk
Die Schriften auf dieser Seite empfehlen zu prüfen, ob sich der Einstieg in enge Räume vermeiden lässt, und nennen Kameratechnik und Multikopter als Beispiel. Die Elios 3 ist eine solche Drohne: Sie fliegt im Schutzkäfig durch ein Mannloch ab DN 600, der Pilot bleibt außerhalb. Vorgeschrieben ist sie nirgends – ob sie den Einstieg für die Inspektion ersetzt, entscheidet der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung.

Misst zehnmal pro Sekunde rundum die Entfernung zu jeder Oberfläche, auch nach oben und unten. Daraus entsteht die Punktwolke – und die Drohne weiß ohne GPS, wo sie ist.
4K-Video und Einzelbilder. Jedes Foto bekommt seine Aufnahmeposition in der Punktwolke.
LED-Beleuchtung mit bis zu 16.000 Lumen (Herstellerangabe), mit Staubmodus – für Bilder auch im dunklen Innenraum.
Kohlefaser rund um die Rotoren. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten gehören zum normalen Betrieb, die Drohne fliegt weiter.

Vor jeder Inspektion: Zugang, Freigaben und Zustand der Anlage abstimmen.
Einordnung
Inspektion heißt in der Instandhaltung, den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand zu vergleichen und daraus Maßnahmen abzuleiten. So beschreibt es die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ in ihrer Ausgabe von 2026. Wer eine Anlage inspizieren lässt, bewegt sich zwischen Arbeitsschutz, Prüfpflichten, Normen und den Anforderungen von Versicherern. Dazu kommen die Fachfirmen, die danach instand setzen.
Unser Inspektionsbericht ist in dieser Kette die Dokumentation: Bild, Lage am Bauteil (also Höhe, Winkel und Abschnitt) und Einstufung jedes Befunds. Er ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung, keine Gefährdungsbeurteilung und keinen Erlaubnisschein. Er liefert die Grundlage, mit der Betreiber, Prüfer, Arbeitsschutz und ausführende Firmen ihre Arbeit vorbereiten.
Die Listen auf dieser Seite entstehen aus den Quellen unserer Anlagen-, Branchen- und Projektseiten. Zu jedem Dokument steht, auf welchen Seiten wir es zitieren.
Arbeitsschutz
Die DGUV Regel 113-004 für Behälter, Silos und enge Räume und die DGUV Information 209-015 empfehlen beide, immer zu prüfen, ob sich die Arbeit in engen Räumen vermeiden lässt. Als Beispiel nennen sie Inspektionen mit Kameratechnik, die 209-015 auch Multikopter (Quelle, Quelle). Die DGUV schreibt beim Thema Absturz, dass sich mit Drohnen riskante Arbeitseinsätze vermeiden lassen (Quelle). Die BG RCI zählt das Befahren von Behältern zu den gefährlichsten Tätigkeiten der Wirtschaft und nennt Inspektionen ausdrücklich (Quelle).
Die DGUV Information 213-055 zu Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren, herausgegeben von der BG RCI, geht einen Schritt weiter: In der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen wirklich erforderlich sind. Als Alternative ohne Einstieg nennt sie Inspektionen mittels Kameratechnik (Quelle). Für Arbeiten in der Höhe stellt die BG BAU in einem Fachbeitrag zur Maßnahmenhierarchie gegen Absturz die Substitution an die erste Stelle, also Tätigkeiten so zu gestalten, dass niemand in den Gefahrenbereich muss. Als Beispiele nennt sie Kamerasysteme für Inspektionen und Drohnen für Inspektionen und Aufmaße (Quelle). Der Beitrag bezieht sich auf den Bau und versteht die Rangfolge als Vorschlag von Fachleuten. Die DGUV-Information empfiehlt, die Vermeidung zu prüfen, der BG-BAU-Beitrag schlägt sie vor. Eine Drohne schreibt keine der beiden Schriften vor.
Jede Branche hat ihre eigene Schrift. Für Wärmekraftwerke gilt die DGUV Regel 103-009, auf die die BG ETEM verweist: Schon das Hineinbeugen zählt dort zum Befahren, und Feuerräume, Elektrofilter, Rauchgaskanäle, Bunker und Silos gelten als Anlagenteile mit Absturzgefahr (Quelle). Für Hüttenwerke zählt die DGUV Regel 109-601 das Befahren von Bunkern und Kanälen und Arbeiten mit Absturzgefahr zu den gefährlichen Arbeiten, oft im Rahmen der Instandhaltung (Quelle).
Für unsere Inspektion steigt niemand ein und niemand muss in die Höhe. Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein und vorgeschriebene Prüfungen bleiben beim Betreiber: Wir liefern Informationen für die Planung sicherer Arbeiten. Was das für Freimessen, Erlaubnisschein und Rettungskonzept heißt, steht auf der Seite Befahren und Absturz vermeiden.
Gesetze und Verordnungen
Die Betriebssicherheitsverordnung, die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe und die Immissionsschutz-Verordnungen legen fest, welche Anlagen wiederkehrend geprüft werden und von wem: von befähigten Personen, zugelassenen Überwachungsstellen oder Sachverständigen. Diese Prüfungen bleiben bei ihnen. Unser Bericht liefert Bild- und Zustandsdaten, mit denen sich der abgestimmte Prüfumfang vorbereiten lässt.
Normen und technische Regeln
Normen und technische Regeln geben die Sprache vor, in der ein Befund später bewertet und instand gesetzt wird: DIN 31051 für die Grundbegriffe der Instandhaltung, Bewertungsnormen für Beschichtungsschäden, technische Regeln für Betonbauwerke und Standsicherheit. Wir beschreiben Befunde so, dass Fachplaner und Fachfirmen daran anschließen können.
Wie wichtig vergleichbare Berichte sind, zeigt eine neue Richtlinie des VDI. Für die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken nach VDI 6200 ist im Juni 2026 das Blatt 1.1 zur Berichtsdokumentation erschienen. Der VDI begründet es damit, dass Prüfberichte bisher sehr unterschiedlich ausfallen und sich deshalb schwer vergleichen und fortschreiben lassen, gerade bei Betreibern mit vielen Objekten (Quelle). Das Blatt gilt für Standsicherheitsprüfungen. Für unsere Berichte heißt es: dieselben Stellen über die Jahre wiederfinden und den Zustand so darstellen, dass der nächste Bericht daran anschließt – Wiederholungsinspektion.
Branchen- und Fachverbände
Verbände setzen die Standards ihrer Branche und benennen, was Betreiber umtreibt. Der Kraftwerksverband vgbe beschreibt im Standard S 506, wie Kessel, Druckbehälter und Rohrleitungen in Wärmekraftwerken überwacht werden. Auf seiner Konferenz „Instandhaltung in Kraftwerken“ 2025 ging es um den Umbau der Erzeugung, unklare Abschaltzeitpunkte und den Fachkräftemangel. Ein Vortrag zeigte dort, wie Innenraumdrohnen in der thermischen Abfallverwertung die Wanddicke von Kesselwänden messen und mit früheren Messungen vergleichen (Quelle). Die Wanddicke messen wir nicht; unser Bericht zeigt, an welchen Stellen sich diese Messung lohnt. Das ist ein Beitrag auf der Konferenz, keine Empfehlung des Verbands.
Der VAIS vertritt den Industrieservice als eigenständige Branche, sein Leitbild lautet „Wir sichern den Bau und Betrieb von Industrieanlagen“ (Quelle). Mit diesen Fachfirmen arbeiten wir teilweise bereits zusammen – mehr auf der Seite Industriedienstleister.
Versicherer und Schadenverhütung
Sachversicherer achten auf Schadenverhütung, und ihre Fachorganisation VdS gibt dazu Richtlinien heraus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht Musterbedingungen, unverbindlich, jeder Versicherer kann davon abweichen. Was dort steht, zeigt trotzdem, worauf Versicherer achten:
Unser Bericht ist eine Dokumentation zur Vorlage und Abstimmung mit dem Versicherer. Ob sie für eine bestimmte Anforderung als Nachweis reicht, klären wir vorab anhand dieser Anforderung. Was das im Einzelnen heißt, steht unter Inspektionsbericht Versicherung.
Behörden und Forschung
Auch Behörden und Forschung erproben, wie ferngesteuerte Fluggeräte und digitale Bildauswertung die Prüfung von Bauwerken unterstützen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat dazu eigene Studien veröffentlicht.
Häufige Fragen
Nein. Die DGUV Regel 113-004 und die DGUV Information 209-015 empfehlen, immer zu prüfen, ob sich Arbeiten in engen Räumen vermeiden lassen. Als Beispiel nennen sie Inspektionen mit Kameratechnik, die 209-015 auch Multikopter. Eine Drohne schreibt keine der beiden Schriften vor. Ob die Inspektion per Drohne einen Einstieg ersetzt, entscheidet der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung. Unser Bericht liefert dafür die Informationen: Bild, Lage und Einstufung jedes Befunds.
Die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ beschreibt die Inspektion als Vergleich von Ist-Zustand und Soll-Zustand, aus dem Maßnahmen abgeleitet werden. DIN 31051 zählt die Inspektion zu den Grundmaßnahmen der Instandhaltung. Für diesen Vergleich liefert unser Bericht den Ist-Zustand: jeden Befund mit Foto, Lage und Einstufung. Die Bewertung und die Maßnahmen legen Sie fest, bei Bedarf mit einer prüfenden Stelle.
Nein. Die Betriebssicherheitsverordnung, die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe und die Immissionsschutz-Verordnungen legen fest, welche Anlagen wiederkehrend geprüft werden und von wem: von befähigten Personen, zugelassenen Überwachungsstellen oder Sachverständigen. Diese Prüfungen bleiben bei ihnen. Der Bericht ersetzt auch keine Gefährdungsbeurteilung und keinen Erlaubnisschein. Er liefert Bild- und Zustandsdaten, mit denen sich der abgestimmte Prüfumfang vorbereiten lässt.
Die BG RCI zählt das Befahren von Behältern zu den gefährlichsten Tätigkeiten der Wirtschaft und nennt Inspektionen ausdrücklich. Die DGUV Information 213-055, herausgegeben von der BG RCI, verlangt, in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen wirklich erforderlich sind. Als Alternative ohne Einstieg nennt sie Inspektionen mittels Kameratechnik. Mehr dazu unter Befahren und Absturz vermeiden.
Die DGUV schreibt beim Thema Absturz, dass sich mit Drohnen riskante Arbeitseinsätze vermeiden lassen. Die BG BAU stellt in einem Fachbeitrag zur Maßnahmenhierarchie gegen Absturz die Substitution an die erste Stelle und nennt Drohnen für Inspektionen und Aufmaße als Beispiel. Der Beitrag bezieht sich auf den Bau und versteht die Rangfolge als Vorschlag von Fachleuten. Für unsere Inspektion muss niemand in die Höhe.
Für Wärmekraftwerke gilt die DGUV Regel 103-009, auf die die BG ETEM verweist. Schon das Hineinbeugen zählt dort zum Befahren, und Feuerräume, Elektrofilter, Rauchgaskanäle, Bunker und Silos gelten als Anlagenteile mit Absturzgefahr. Für Hüttenwerke zählt die DGUV Regel 109-601 das Befahren von Bunkern und Kanälen und Arbeiten mit Absturzgefahr zu den gefährlichen Arbeiten, oft im Rahmen der Instandhaltung. Beispiele unter Kraftwerk und Stahlwerk.
Für die Inspektion selbst steigt niemand ein, deshalb entfällt das Freimessen für Personen. Im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf, denn weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert. Sobald Menschen hinein müssen, etwa zur Reparatur, gilt das Freimessen für sie wie bisher, ebenso Erlaubnisschein und Rettungskonzept. Einzelheiten unter Inspektion ohne Freimessung.
Sachversicherer achten auf Schadenverhütung. Die GDV-Musterbedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010) zählen die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu den Obliegenheiten. Nach einem Schaden soll das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert bleiben; sind Veränderungen unumgänglich, sehen die AFB 2010 vor, es nachvollziehbar zu dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos. Die Musterbedingungen sind unverbindlich. Unser Bericht ist eine Dokumentation zur Vorlage und Abstimmung mit dem Versicherer; ob er als Nachweis reicht, klären wir vorab.
Die Musterbedingungen der Maschinenversicherung (AMB 2020) nehmen Schäden durch normale Abnutzung, korrosive Angriffe und übermäßige Ablagerungen grundsätzlich aus, mit Rückausnahmen. Verschleiß und Korrosion bleiben damit typischerweise Sache der Instandhaltung des Betreibers. Die Bedingungen sind unverbindlich, jeder Versicherer kann davon abweichen. Ein Bericht mit Foto, Lage und Einstufung jeder Korrosionsstelle hilft, die Instandsetzung rechtzeitig zu planen. Mehr unter Inspektionsbericht Versicherung.
Der VDI hat im Juni 2026 das Blatt 1.1 der Richtlinie VDI 6200 zur Berichtsdokumentation bei der Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken veröffentlicht. Er begründet es damit, dass Prüfberichte bisher sehr unterschiedlich ausfallen und sich schwer vergleichen und fortschreiben lassen. Das Blatt gilt für Standsicherheitsprüfungen. Für unsere Berichte heißt das: dieselben Stellen über die Jahre wiederfinden und den Zustand so darstellen, dass der nächste Bericht daran anschließt. Mehr unter Wiederholungsinspektion.
Das behaupten wir nicht. Auf der vgbe-Konferenz „Instandhaltung in Kraftwerken“ 2025 zeigte ein Vortrag, wie Innenraumdrohnen in der thermischen Abfallverwertung die Wanddicke von Kesselwänden messen und mit früheren Messungen vergleichen. Die Wanddicke messen wir nicht; unser Bericht zeigt, an welchen Stellen sich diese Messung lohnt. Das war ein Beitrag auf der Konferenz, keine Empfehlung des Verbands. Der VAIS vertritt den Industrieservice als eigenständige Branche. Mit Fachfirmen dieser Branche arbeiten wir teilweise bereits zusammen, siehe Industriedienstleister.
Sie als Betreiber, bei Bedarf mit einer prüfenden Stelle oder Fachplanern. Unser Bericht liefert die Grundlage: Bild, Lage und Einstufung jedes Befunds, dazu die Bereiche, die die Aufnahmen nicht abdecken. Damit planen Instandhaltung, Arbeitsschutz und ausführende Firmen die nächste Reparatur, Sanierung oder Revision. Welche Vorgaben von Arbeitsschutz, Prüfer oder Versicherer für Ihre Anlage dazugehören, klären wir vor dem Angebot.
Wer zu Ihnen kommt



Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.
Geschulte Piloten. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung.
Wir kommen zu Ihrer Anlage. Drohnen und Ausrüstung bringen wir mit.
Ihre Aufnahmen werden ohne Cloud verarbeitet. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Nennen Sie uns Anlage und Anlass – welche Vorgaben von Arbeitsschutz, Prüfer oder Versicherer dazugehören, klären wir vor dem Angebot.
Erstberatung: 30 Minuten per Google Meet, Termin direkt wählen.


E-Mail: info@inspectomatic.de
Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot.
Eine Auswahl der Kopterflug Kunden und Partner
Lieber direkt?+49 421 408 937 98info@inspectomatic.de