Wo werden unsere Aufnahmen verarbeitet?
Rein lokal, ohne Cloud. Bei Bedarf arbeitet das System vollständig offline.
Datenweg ›
Kritische Infrastruktur
Bilder, Geometrie und Zustand Ihrer Anlage sind schützenswerte Daten – wohin gehen sie bei einer Inspektion? Bei uns in keine Cloud: Wir verarbeiten alles rein lokal. Sie bekommen jeden Befund mit Foto und Stelle.
Die Drohne in kritischen Anlagen
Die Elios 3 fliegt durch das Mannloch in Kanal, Kessel oder Behälter und nimmt dabei genau die Daten auf, die Sie sonst schützen: Bilder, Videos und die Geometrie Ihrer Anlage als Punktwolke. Diese Aufnahmen werten wir rein lokal aus, ohne Cloud, bei Bedarf vollständig offline, und übergeben sie auf dem Weg, den Sie vorher festlegen. Vor Ort ist nur ein Zweierteam von Kopterflug, dessen Anmeldung wir nach Ihren Vorgaben klären.

Misst zehnmal pro Sekunde rundum die Entfernung zu jeder Oberfläche, auch nach oben und unten. Daraus entsteht die Punktwolke – und die Drohne weiß ohne GPS, wo sie ist.
4K-Video und Einzelbilder. Jedes Foto bekommt seine Aufnahmeposition in der Punktwolke.
LED-Beleuchtung mit bis zu 16.000 Lumen (Herstellerangabe), mit Staubmodus – für Bilder auch im dunklen Innenraum.
Kohlefaser rund um die Rotoren. Leichte Kontakte mit Wand oder Einbauten gehören zum normalen Betrieb, die Drohne fliegt weiter.
Was KRITIS-Betreiber wissen wollen
Eine Inspektion erzeugt genau die Daten, die Sie sonst schützen: Bilder, Geometrie und Zustand Ihrer Anlage. Deshalb fragen Betreiber kritischer Infrastruktur zuerst nach dem Umgang mit diesen Daten.
Rein lokal, ohne Cloud. Bei Bedarf arbeitet das System vollständig offline.
Datenweg ›Den Übertragungsweg stimmen wir vor der Inspektion mit Ihnen ab. Sie legen fest, auf welchem Weg Bericht und Rohdaten übergeben werden.
Ablauf ›Nein. Nach Auskunft des BSI verpflichtet das BSI-Gesetz Dienstleister nicht unmittelbar. Sie als Betreiber legen Ihre Anforderungen an uns fest – wir richten die Inspektion danach aus.
Rechtslage ›Was wir zusagen, ist konkret: lokale Verarbeitung, keine Cloud, abgestimmter Übertragungsweg. Zu Zertifizierungen machen wir hier keine Aussage. Ihre weiteren Anforderungen klären wir vor dem Angebot.
Grenzen ›Der Bericht liefert die Dokumentation dafür: den sichtbaren Zustand Ihrer Anlage. Prüfungen, Audits und Nachweise gegenüber Behörden bleiben bei Ihnen und den dafür zuständigen Stellen.
Grenzen ›Jeder Befund mit Foto, Markierung, Beschreibung, Einstufung und Lage am Bauteil, also Höhe, Winkel und Abschnitt. Dazu Video, Einzelbilder und Punktwolke – übergeben im Browser oder als PDF.

Befundkarte aus unserer Auswertung einer Rohrbrücke in einer Gasanlage: die Marken eines Drohnenflugs, jede über den Kamerastrahl in der Punktwolke.
Bericht und Daten
Der Bericht für KRITIS-Betreiber enthält dasselbe wie jeder unserer Berichte. Er entsteht nur unter festgelegten Bedingungen. Lieferumfang im Detail
Er hält den Zustand wichtiger Anlagen mit Datum, Bild und Lage fest. Damit planen Sie die nächste Reparatur, Sanierung oder Revision mit dem Stand von heute, und eine spätere Inspektion derselben Stellen zeigt, was sich verändert hat (Wiederholungsinspektion). Fragt Ihr Sachversicherer nach dem Zustand einer kritischen Anlage, haben Sie einen datierten Stand zur Hand; welche Nachweise er verlangt, klären wir vorher an seiner Anforderung – mehr unter Inspektionsbericht Versicherung.
Projektbeispiele
Rohrbrücke und Kabelkanal einer Gasanlage, der Abgaskanal eines Gaskraftwerks, je mit Aufnahmen, Punktwolke und Bericht – anonymisiert.

Abstimmung vor der Inspektion.
Ausgangslage
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSI-Gesetz, mit dem Deutschland die europäische NIS-2-Richtlinie umsetzt. Betreiber kritischer Anlagen gelten darin stets als besonders wichtige Einrichtungen (§ 28). Sie müssen geeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen für ihre IT-Sicherheit treffen und dokumentieren (§ 30). Ausdrücklich genannt ist die „Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern“ (§ 30 Abs. 2 Nr. 4).
Dazu kommen Meldepflichten: eine frühe Erstmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle spätestens nach 24 Stunden, eine Meldung nach 72 Stunden und eine Abschlussmeldung nach einem Monat (§ 32). Betreiber kritischer Anlagen setzen außerdem Systeme zur Angriffserkennung ein (§ 31) und weisen die Umsetzung alle drei Jahre nach (§ 39). Welche Anlagen kritisch sind, bestimmt bis auf Weiteres die BSI-Kritisverordnung mit ihren Sektoren, darunter Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung.
Für den physischen Schutz gilt seit dem 17. März 2026 das KRITIS-Dachgesetz. Es verlangt Risikoanalysen mindestens alle vier Jahre (§ 12) und Resilienzmaßnahmen, ausdrücklich auch ein Sicherheitsmanagement für das Personal externer Dienstleister (§ 13 Abs. 3 Nr. 5). Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist die Verordnung, die bestimmt, wer betroffen ist, noch in Abstimmung.
Kabelkanal einer Gasanlage, Aufnahme aus der Inspektion ohne Personeneinstieg.
Was das für die Inspektion heißt
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt klar: Das Gesetz verpflichtet Zulieferer und Dienstleister nicht selbst. Betroffene Einrichtungen müssen ihre Zulieferer aber zu passenden Sicherheitsanforderungen verpflichten. Bei ausgelagerten Leistungen bleibt die Verantwortung beim Betreiber.
Auch der Branchenverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW mahnt, das Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Informationen und Daten zu schärfen, intern wie extern. Er beschreibt zugleich einen Wechsel von Sicherheit zu Resilienz: Systeme sollen auch dann funktionsfähig bleiben, wenn Teile ausfallen (Quelle).
Wem Anlagendaten gehören, beschäftigt auch die Prozessindustrie. Ein Arbeitskreis der NAMUR, der Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie, hält in einem Positionspapier von 2023 fest: Die Datenhoheit muss bei dem Unternehmen liegen, das die Daten erhebt und auswertet, gleich ob sie in einer Cloud oder auf eigenen Servern liegen (Quelle). Das Papier richtet sich an Hersteller von Inspektionsrobotern, nicht an Inspektionsdienstleister. Das Normungskomitee für Asset Management bei ISO hat 2024 mit ISO 55013 einen eigenen Leitfaden zu Daten im Asset Management herausgebracht, weil Daten dort zu einem zentralen Bestandteil geworden sind (Quelle).
Für eine Drohneninspektion heißt das: Sie sollten vorher wissen, wo Bilder, Videos und Punktwolken Ihrer Anlage verarbeitet werden, wer darauf zugreift und wie der Bericht zu Ihnen kommt. Genau diese Fragen beantworten wir vor dem Angebot, nicht danach.
Was wir beitragen
Der Ablauf ist derselbe wie bei jeder Inspektion. Der Unterschied liegt in dem, was wir vorher mit Ihnen festlegen.
Sie nennen Ihre Anforderungen an Dienstleister: Datenhaltung, Übertragungsweg, Zugang, Anmeldung des Personals. Wir sagen Ihnen konkret, wie wir damit umgehen, und schicken ein Angebot.
Geschulte Piloten inspizieren die Anlage, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran. So bleibt der Stillstand kurz. Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung; bei erhöhtem Risiko fliegt die Drohne am Seil.
Wir werten die Aufnahmen auf eigenen Rechnern aus, ohne Cloud: jeden Befund auf dem Foto markiert, eingestuft und an seiner Stelle in der Anlage verortet.
Bericht, Bilder, Videos und Punktwolke übergeben wir auf dem vereinbarten Weg: zur Ansicht im Browser, als PDF oder in einem abgestimmten Datenformat.
Grenzen und Einwände
Nein, die Pflichten aus BSI-Gesetz und KRITIS-Dachgesetz liegen beim Betreiber, das gilt bei jedem Dienstleister. Nach Auskunft des BSI verpflichtet das Gesetz Zulieferer nicht selbst, Betreiber müssen sie aber zu passenden Sicherheitsanforderungen verpflichten. Von uns erhalten Sie die Angaben dafür: wo Ihre Daten verarbeitet werden, wie sie zu Ihnen kommen und wer vor Ort ist. Damit ordnen Sie uns in Ihrem Risikomanagement und in der Lieferkette richtig ein.
Auf dieser Seite behaupten wir keine Zertifizierungen oder Normerfüllungen. Was wir zusagen, ist konkret: Verarbeitung rein lokal, ohne Cloud, bei Bedarf vollständig offline, und ein Übertragungsweg, den wir vorab mit Ihnen abstimmen. Wenn Ihre Lieferantenbewertung bestimmte Nachweise verlangt, nennen Sie sie uns vor dem Angebot. Wir antworten dann konkret, was wir vorlegen können und was nicht.
Als Einzelfall ist das denkbar: Die Auswertung findet dann bei Ihnen vor Ort statt, etwa mit gemieteter Hardware. Die Bedingungen klären wir im konkreten Fall. Schreiben Sie uns dazu, welche Vorgaben Ihre IT oder Ihre Informationssicherheit macht. Im Regelfall verarbeiten wir bei uns und übergeben auf dem Weg, den Sie vorher festgelegt haben.
Nein, er liefert die Grundlage dafür: Wir dokumentieren sichtbare Oberflächen, Lage und Zustand mit Bildnachweis. Die fachliche Bewertung, Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, Audits, Nachweise gegenüber Behörden und Freigaben bleiben beim Betreiber oder bei den zuständigen Stellen. Der Bericht ist auch kein Erlaubnisschein und keine Gefährdungsbeurteilung. Er ist die gemeinsame Informationsgrundlage für Ihre Instandhaltung, Fremdfirmen und Prüfer. Welche Schriften dabei eine Rolle spielen, zeigt Regelwerk Inspektion.
Ja, nach Klärung durch den Betreiber. Weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert, deshalb klärt der Betreiber im Ex-Bereich vorab, ob die Drohne fliegen darf, und die Freigabe Ihres Betriebs muss vorliegen. Freimessen für Personen entfällt bei reinem Drohneneinsatz, weil niemand einsteigt. Gerade in Gasanlagen klären wir das vor dem Termin mit Ihnen und Ihrer Arbeitssicherheit. Explosionsschutz und Ihre Freigabeverfahren bleiben bestehen. Inspektion ohne Freimessung
Für die Inspektion besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Vor jedem Flug steht eine Risikobeurteilung, bei erhöhtem Risiko fliegt die Drohne am Seil, und der Schutzkäfig fängt leichte Kontakte ab. Weil für die Inspektion niemand in Behälter oder Kanäle einsteigt, entfallen die Gefährdungen des Personeneinstiegs. Verlangt Ihre Lieferantenbewertung dazu Nachweise, nennen Sie sie bei der Anfrage.
Ihre Vorgaben für externes Personal klären wir vor dem Termin, etwa zur Anmeldung des Personals. Das KRITIS-Dachgesetz verlangt von Betreibern ausdrücklich ein Sicherheitsmanagement auch für das Personal externer Dienstleister. Zu Ihnen kommt immer ein Zweierteam von Kopterflug, geschulte Piloten. Nennen Sie uns Ihre Anforderungen bei der Anfrage, dann sagen wir Ihnen vor dem Angebot, wie wir sie umsetzen. Arbeiten wir mit einem Industriedienstleister in Ihrer Anlage zusammen, gelten Ihre Vorgaben für beide – Drohneninspektion für Industriedienstleister.
Ja, am besten gleich mit der Anfrage. Wenn Sie Anforderungen an Dienstleister haben, etwa einen Fragebogen zur Lieferantenbewertung, Vorgaben zur Datenhaltung oder zur Anmeldung von Fremdpersonal, nehmen wir sie vor dem Angebot auf. Wir beantworten sie konkret und sagen auch, was wir nicht zusagen können. So wissen Sie vor dem Auftrag, wie wir mit Ihren Daten umgehen, und nicht erst danach.
Auf dem Weg, den Sie vorher festlegen: zur Ansicht im Browser, ohne Installation, als PDF oder in einem abgestimmten Datenformat. Zum Lieferumfang gehören der Bericht mit allen Befunden, dazu Video, Einzelbilder und die Punktwolke. Den Übertragungsweg stimmen wir ab, bevor die erste Aufnahme entsteht.
Für Anlagen, deren Innenräume oder Tragwerke schwer zugänglich sind, in Energie, Wasser und Industrie. Die Elios 3 fliegt in Tanks, Silos, Kesseln, Abgaskanälen, Schächten und Hallen, außen fliegt Kopterflug mit der DJI M30T, etwa an Rohrbrücken und Kühltürmen. Unsere Projektbeispiele aus einer Gasanlage zeigen Rohrbrücken und Kabelkanäle. Ob eine Anlage als kritisch gilt, bestimmt die BSI-Kritisverordnung. Projektbeispiele
Nur kurz: Die Aufnahme vor Ort dauert Stunden statt Tage oder Wochen, ohne Gerüst, Kletterer oder Kran. Sie stellen einen Ansprechpartner aus Ihrem Haus, der Zugang und Freigaben vor Ort mit dem Team abstimmt. Einen Personeneinstieg mit Sicherungsposten braucht es für die Inspektion nicht, weil nur die Drohne hineinfliegt. So bleibt auch der Stillstand der Anlage kurz.

Drohne und Ausrüstung bringen wir mit.
Vorbereitung
Für ein Angebot genügen drei Angaben: Anlage, Anlass und Zeitraum. Wenn Sie Anforderungen an Dienstleister haben – Fragebogen zur Lieferantenbewertung, Vorgaben zur Datenhaltung, Anmeldung von Fremdpersonal –, nehmen wir sie gern gleich mit auf.
Freigaben, Zugang und den Zustand der Anlage klären wir im Ablauf gemeinsam. Freimessen für Personen entfällt, weil für die Inspektion niemand einsteigt; im Ex-Bereich klärt der Betreiber vorab, ob die Drohne fliegen darf, denn weder die Elios 3 noch die DJI M30T ist ATEX-zertifiziert. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten legen wir fest, bevor die erste Aufnahme entsteht.
Wer zu Ihnen kommt



Kopterflug führt die Inspektion vor Ort durch, Inspectomatic erstellt den Inspektionsbericht. Dahinter steht dasselbe Team: Über uns.
Geschulte Piloten. Vor jedem Einsatz steht eine Risikobeurteilung.
Wir kommen zu Ihrer Anlage. Drohnen und Ausrüstung bringen wir mit.
Ihre Aufnahmen werden ohne Cloud verarbeitet. Den Übertragungsweg für Bericht und Rohdaten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Nennen Sie uns Anlage, Anlass und Ihre Anforderungen an Dienstleister – wie wir damit umgehen, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Erstberatung: 30 Minuten per Google Meet, Termin direkt wählen.


E-Mail: info@inspectomatic.de
Fotos oder Zeichnungen helfen, wenn Sie welche haben. Wir melden uns, klären mit Ihnen Zugang und Ablauf und schicken Ihnen ein Angebot.
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