01
Was Becken, Behältern und Kanälen zusetzt
Viele Bauwerke der Abwasserwirtschaft sind aus Beton gebaut. In einem Becken, in dem regelmäßig Wasser steht, bleibt der Beton dauerhaft feucht. Dort fließt das Wasser langsamer, absetzbare Stoffe sinken als Schlamm zu Boden. Die Schicht wächst und kann die Funktion eines Beckens beeinträchtigen, bis es geräumt wird.
Die Bewehrung im Stahlbeton ist geschützt, solange die Betondeckung dick genug und unbeschädigt ist. Dringen Kohlendioxid oder Chloride bis zum Stahl vor, rostet er mit der Feuchte, sprengt Beton ab und verliert Querschnitt. An der Oberfläche zeigt sich das oft durch Rostfahnen, Risse entlang der Stäbe, Ausblühungen und Abplatzungen. Je nach Zusammensetzung des Wassers kann auch Sulfat den Beton angreifen.
Ein Projektbericht über die Sanierung zweier älterer Regenbecken nennt angegriffenen Beton bis hin zu einer Waschbeton-Struktur, versprödete und undichte Fugen, Risse sowie korrodierte Bewehrung und Einbauten.
In Faulbehältern haben wir abblätternde Beschichtung, Betonschäden und Ablagerungen dokumentiert. Was unter Ablagerungen liegt, bleibt verdeckt, bis sie entfernt sind.
Belege: 5, 13, 14
02
Wer zuständig ist und was im umschlossenen Raum gilt
Gesammeltes Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen gilt nach dem Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser, Becken und Kanäle damit als Abwasseranlagen. Der Betreiber muss sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben und unterhalten und ihren Zustand selbst überwachen. Die Einzelheiten regeln die Länder. Die Eigenkontrollverordnung in Baden-Württemberg etwa verlangt für Anlagen der Regenwasserbehandlung Sichtkontrollen auf Ablagerungen und Verstopfungen. Ein Leitfaden aus Schleswig-Holstein empfiehlt ein Betriebsbuch je Anlage, mit Fotos und der Dokumentation der Kontrollen. Wie Bauwerke der Regenwasserbehandlung zu gestalten und auszurüsten sind, beschreibt das Arbeitsblatt DWA-A 166 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). Für die Zustandserfassung von Sonderbauwerken legt die DWA eine neue Merkblattreihe auf. Der Entwurf DWA-M 148-1 vom Juni 2026 verweist in seiner Einleitung auf die Grundlagennorm DIN EN 13508-1, die neben Kanälen auch Schächte, Regenüberläufe, Becken und Pumpenanlagen einbezieht, und sieht eigene Kapitel zu Intensität und Intervallen der Erfassung und zum Datenmanagement vor. Es ist ein Gelbdruck; bis zur Endfassung kann sich der Inhalt ändern.
Wer in einen umschlossenen Raum einer abwassertechnischen Anlage einsteigt, arbeitet nach der DGUV Regel 103-003. Dort können sich Gase sammeln und eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Die DGUV Information 209-015 zählt Kanäle, Schächte und Hohlräume von Bauwerken zu den engen Räumen und empfiehlt, immer zu prüfen, ob sich die Arbeit dort vermeiden lässt; als Beispiel nennt sie Inspektionen mit Kameratechnik. Ebenso die DGUV Regel 113-004 für Behälter, Silos und enge Räume. Freimessen dient dem Schutz der Personen im Raum; weil für die Inspektion per Drohne niemand einsteigt, entfällt es für die Aufnahme; die Begründung steht unter Inspektion ohne Freimessung. Ob eine Drohne fliegen darf, klärt der Betreiber vorab in der Gefährdungsbeurteilung. Welche Schriften dahinterstehen, ordnet Regelwerk Inspektion ein.
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung gehören zum Sektor Wasser der BSI-Kritisverordnung. Der Branchenverband BDEW, der auch die Wasserwirtschaft vertritt, mahnt, das Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Informationen und Daten zu schärfen, und beschreibt einen Wechsel von Sicherheit zu Resilienz: Systeme sollen funktionsfähig bleiben, auch wenn Teile ausfallen. Aufnahmen und Punktwolken verarbeiten wir deshalb rein lokal, mehr unter Drohneninspektion KRITIS.
Auch Pumpen und andere Maschinen sind oft versichert. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) für die Maschinenversicherung nehmen Schäden durch Abnutzung, korrosive Angriffe und übermäßige Ablagerungen wie Schlamm vom Schutz aus, mit Rückausnahmen; der einzelne Vertrag kann abweichen. Was ein Inspektionsbericht gegenüber dem Versicherer leisten kann, steht unter Inspektionsbericht Versicherung.
Der Inspektionsbericht ist keine Eigenkontrolle und keine Prüfung. Er liefert Fotos mit Aufnahmeposition für das Betriebsbuch und die Planung sicherer Arbeiten; Kontrolle, Gefährdungsbeurteilung und Erlaubnisschein bleiben beim Betreiber.
Belege: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 19, 7, 9, 10, 11, 16, 17, 18
03
Wie klassisch geprüft wird – und was die Drohne beiträgt
Klassisch wird ein Becken oder Behälter begangen. Ein geschlossenes Becken gilt dabei als umschlossener Raum einer abwassertechnischen Anlage, auch für Inspektionen. Die Branchenregel verlangt vorher eine Gefährdungsbeurteilung und Freimessen, oft einen Erlaubnisschein, einen Sicherungsposten über Tage und Rettungsausrüstung. Den Zustand des Betons erfasst vor jeder Instandsetzung ein sachkundiger Planer, so verlangt es die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken. Vorhandene Berichte über den Zustand gehören ausdrücklich dazu.
Die Drohne kommt durch den Einstiegsschacht oder das Mannloch, als Zugang genügt eine Öffnung ab DN 600. Kein Gerüst, keine Kletterer, kein Kran: Die Aufnahme dauert Stunden statt Tage oder Wochen, und ein Team nimmt mehrere Bauwerke nacheinander auf. Der Pilot steuert von oben über Livebild und 3D-Karte, das Licht ist an der Drohne. Auf Wunsch sehen Sie im Livebild mit.
Das Vorgehen hat zwei Stufen. Die Drohne verschafft zuerst die Übersicht über das ganze Bauwerk: Bild, Aufnahmeposition und Punktwolke. Fachleute gehen danach gezielt an die Stellen, die die Aufnahmen zeigen, messen Rissbreiten, nehmen Proben und bestimmen die Korrosion der Bewehrung. Der Drohnenhersteller nennt neben Abwasserkanälen auch Pumpwerke als Einsatzbereich der Elios 3. Wie sich Drohne und klassische Prüfung ergänzen, steht unter Ablauf der Drohneninspektion.
Für Kanäle und Schächte regelt das Merkblatt DWA-M 149-3 von 2024, wie der bauliche und betriebliche Zustand nach optischer Inspektion klassifiziert und bewertet wird, um den Sanierungsbedarf mit Rangfolge darzustellen; für eine Sanierungsstrategie braucht es nach der DWA weitere Informationen. Unsere Einstufung im Inspektionsbericht ist keine Zustandsklasse nach diesem Merkblatt. Sie zeigt, wo Fachleute genauer prüfen sollten.
Belege: 8, 10, 11, 12, 15, 20
04
Wie saniert wird – und wie der Bericht die Planung stützt
Wird die Schlammschicht zu hoch, wird das Becken geräumt. Beton und Fugen werden saniert: alte Fugen ausgeräumt und neu abgedichtet, Risse gefüllt, freiliegende Bewehrung behandelt, korrodierte Einbauten ersetzt. Welche Verfahren passen, legt der sachkundige Planer fest, ausgehend vom erfassten Ist-Zustand.
Ein Inspektionsbericht mit Fotos und Aufnahmepositionen zeigt ihm, wo er messen und Proben nehmen muss. Fachfirmen für Betoninstandsetzung und Abdichtung kennen damit ihren Arbeitsumfang vor dem ersten Einstieg und planen Räumung, Zugang und Material genauer. Wie Industriedienstleister aus dem Bericht Arbeitspakete ableiten, zeigt Drohneninspektion für Industriedienstleister.
Spätere Aufnahmen an denselben Stellen machen Veränderungen über die Jahre vergleichbar, etwa an Rostfahnen, Fugen, Beschichtung oder Ablagerungen. So wird aus dem Zustand von heute die Grundlage für die nächste Sanierung und für die Frage, wie lange ein Bauwerk noch betriebsfähig bleibt. Wie das abläuft, steht unter Wiederholungsinspektion.
Belege: 5, 12, 13