Wer Arbeitsmittel betreibt, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, muss sie wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen. So steht es in § 14 der Betriebssicherheitsverordnung. Dazu kommen Revisionen, Stillstände, Auffälligkeiten im Betrieb und die Vorbereitung von Sanierungen.
Die Prüfung selbst ist selten das Problem. Schwierig ist, an die Stelle heranzukommen. Für den Blick auf eine Silowand, eine Kesseldecke oder einen Kabelkanal muss sonst ein Mensch hinein oder hinauf. Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen verlangen nach DGUV Regel 113-004 vorab einen Erlaubnisschein mit festgelegten Schutzmaßnahmen. Oft gehört eine Freimessung dazu, dazu Gerüst oder Hubarbeitsbühne.
Die DGUV Regel 113-004 und die DGUV Information 209-015 von 2026 empfehlen deshalb, immer zu prüfen, ob sich die Arbeit in engen Räumen vermeiden lässt. Als Beispiel nennen sie Inspektionen mit Kameratechnik, die 209-015 auch Multikopter. Für unsere Inspektion steigt niemand ein. Was das für Erlaubnisschein und Freimessen heißt, steht unter Befahren und Absturz vermeiden.
Und selbst wenn die Aufnahmen vorliegen, beginnt danach oft die Suche: Welches Foto zeigt welche Stelle?